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Als Tarifpartner der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) machen wir uns stark für faire Arbeitsbedingungen in der Zeitarbeitsbranche und die bestmöglichen Bedingungen für die Beschäftigten und die Zeitarbeitsbranche.
Seit 2004 gilt für alle Zeitarbeitnehmer der Gleichstellungsgrundsatz (Equal Treatment) nach den Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes: Sie haben demnach Anspruch auf dieselben Arbeitsbedingungen wie vergleichbare Kollegen im Einsatzbetrieb – es sei denn, ein Tarifvertrag regelt Abweichendes. Von dieser Tariföffnungsklausel haben die Verbände der Zeitarbeit Gebrauch gemacht. Bereits im Jahr 2003 wurden Flächentarifverträge mit der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit geschlossen. Bei nahezu jedem Arbeitsverhältnis in der Zeitarbeit wird die Anwendung der DGB-Tarifverträge arbeitsvertraglich vereinbart.
Hier informieren wir Sie über alle Neuigkeiten rund um die Tarifverträge der Zeitarbeit.
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