Der GVP hat auf dieser Website alles Wichtige zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Zeitarbeit zusammengestellt. Die Berufsgenossenschaften halten ebenfalls viele Informationen, Merkblätter und andere Arbeitshilfen zum Thema Arbeitsschutz und dessen praktische Umsetzung bereit.

Der Verband baut für seine Mitglieder nach und nach ein Informations- und Schulungsprogramm zum Arbeitsschutz auf.

Wichtige Regelungen zum Arbeitsschutz

Arbeitsschutzgesetz

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist das "Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit". Es setzt europäisches Recht in nationales um und ist für fast jeden Arbeitnehmer und Arbeitgeber gültig. Ausgenommen sind nur Heimarbeiter, Angestellte in privaten Haushalten, Seefahrer oder Betriebszugehörige, die dem Bundesbergbaugesetz unterliegen.

Arbeitssicherheitsgesetz

Das „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (ASiG) regelt vor allem die Verpflichtung des Arbeitgebers, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.

Arbeitsstättenverordnung

Die Verordnung über Arbeitsstätten oder Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ergänzt das Arbeitsschutzgesetz um Mindestvorschriften. Werden sie eingehalten, sind die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter beim Betreiben und Einrichten von Arbeitsstätten gewährleistet. Auch für Baustellen gilt die Arbeitsstättenverordnung. Die Verordnung enthält unter anderem Anforderungen an Licht-, Klima- und Luftverhältnisse, Sanitärbereiche, Erholungsbereiche, weitere soziale Einrichtungen, den Nichtraucherschutz, und die Barrierefreiheit.

Betriebssicherheitsverordnung

Was die Arbeitsstättenverordnung für den Arbeitsplatz regelt, deckt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für die Arbeitsmittel ab. Es finden sich Regelungen über die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln, die Arbeit mit sogenannten überwachungsbedürftigen Anlagen und ein umfassendes Schutzkonzept. Es gibt Mindestanforderungen, die Arbeitsmittel erfüllen müssen, um dem gesetzlichen Rahmen zu entsprechen.

Unfallverhütungsvorschriften

Die Unfallverhütungsvorschriften sind Teil des Sozialgesetzbuches. Die Kosten bei Arbeitsunfällen werden von der Öffentlichen Hand über die Unfallkassen getragen. Darum stellen die Unfallverhütungsvorschriften verbindliche Pflichten für Unternehmen und Versicherte dar. Die Vorschriften enthalten Maßnahmen, Einrichtungen und Anordnungen zur Verhütung von Unfällen am Arbeitsplatz, Berufskrankheiten oder Gesundheitseinschränkungen, Anweisungen zum Verhalten der Beschäftigten zur Vermeidung von Unfällen, arbeitsmedizinische Maßnahmen und Voraussetzungen. Die Kontrolle und Durchsetzung der Unfallverhütung ist Sache der Berufsgenossenschaften. Die Unfallverhütungsvorschriften gehen Hand in Hand mit dem Arbeitsschutzgesetz und müssen von jedem Unternehmen erfüllt werden. Verletzung dieser Vorschriften kann zu erheblichen Rechtsfolgen führen (z. B. Bußgelder, Entzug der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis, Prämiennachforderung). Die Berufsgenossenschaft kontrolliert in regelmäßigen Abständen die Umsetzung der Unfallverhütungsvorschriften.