Was ist zu zahlen bei Mehr- und Feiertagsarbeit?
Einige Zeitarbeitsbetriebe sind auch zur Weihnachtszeit und an den Feiertagen gut beschäftigt. Hierbei stellen sich allerdings rechtliche Fragen in Bezug auf den Feiertagszuschlag. Diese klärt Marcel René Konjer, iGZ-Fachbereich Arbeits- und Tarifrecht, im neuen iGZ-Blogbeitrag und führt die Besonderheiten des iGZ-DGB-Tarifwerks bei Feiertagszuschlägen aus.

Beispielsweise gelte bei mehreren Zuschlägen für die gleiche Arbeitszeit, dass der höchste Zuschlag auszuzahlen sei. „Aber mitunter fällt es gar nicht so einfach herauszufinden, welcher Zuschlag nun der Beste ist.“, so der Rechtsexperte. An einem Beispiel erläutert Konjer die Vorgehensweise bei mehreren anzuwendenden Zuschlägen.
Am Beispiel erklärt
Er beschreibt eine tarifvertragliche Vollzeitkraft nach § 3.1.2. Manteltarifvertrag iGZ, die in der Logistikbranche arbeitet. Der Angestellte ist im Dezember insgesamt 200 Stunden beschäftigt und arbeitet sowohl an Heiligabend, am ersten Weihnachtsfeiertag. An dieser Modellperson erklärt der Rechtsexperte die Vorgehensweise bei der Berechnung des Zuschlags in seinem Blogbeitrag. (GB)
Hier geht’s zum Blogbeitrag.