Überlassungshöchstdauer bleibt rechtlich ungeklärt
Das eine Landesarbeitsgericht fällt ein Urteil gegen die Überlassung über 18 Monate hinaus, das andere hält abweichende Regelungen für möglich - wer soll da noch durchblicken? iGZ-Jurist Sebastian Reinert hat sich im iGZ-Blog mit den Fällen beschäftigt.

Grundsätzlich gilt eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten. In gewissen Kundenbranchen gibt es jedoch Möglichkeiten, durch Tarifverträge, oder Betriebsvereinbarungen aufgrund von Tarifverträgen, von den 18 Monaten abzuweichen - dies gilt eigentlich nicht für die Zeitarbeitsbranche. Inwiefern die Ausnahmeregelung doch für Personaldienstleister oder nur für den Kunden gilt, spaltet die Gerichte.
Unsichere Lage
Das Fazit des Juristen lautet: "Die beiden Kammern des LAG Baden-Württemberg haben entgegenstehend entschieden. Das BAG hat bisher nicht entschieden. Es fehlt an einer höchstrichterlichen Rechtsprechung, von einer gesicherten Rechtsposition kann keine Rede sein."
Wie es nun weiter geht und wie die Lage rechtlich zu bewerten ist, erklärt Sebastian Reinert im iGZ-Blog.
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