Newsletter 2021-19
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Damen und Herren,
als „Retter in der Not“ bezeichnete Thomas Roth im Mitteldeutschen Journal die Zeitarbeitsbranche. Unter dem Titel „Zeitarbeit als Chance für corona-bedingt stagnierenden Zeitarbeitsmarkt?“ beleuchtete er Entwicklung, Situation und die Rolle der Branche mit Blick auf die Gesamtwirtschaft.
Sehr geehrte Damen und Herren,
rund 150 Teilnehmer und die Referenten beschäftigten sich mit neuen Ideen für neues Arbeiten beim iGZ-Forum Personalmanagement via Internet: Ganz im Fokus des Themas Bildung fand die Veranstaltung digital statt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die erste Episode des neuen iGZ-Podcast ist von unserer zuständigen Redakteurin Sara Schwedmann produziert worden. Unter dem Format-Titel „Verbandelt“ spricht sie mit mir über die Lage und besonderen Herausforderungen der Zeitarbeitsbranche in Pandemie- und Wahlkampfzeiten. Wer nicht lesen will, sollte mal reinhören…bin gespannt auf Ihr Feedback!
Sehr geehrte Damen und Herren,
kommende Woche gilt die Testangebotspflicht für Unternehmen. Ich halte das für ein falsches Signal angesichts der großen Bemühungen seitens der Betriebe. iGZ-Mitgliedsunternehmen konnten bereits ohne Testpflicht mit innovativen Ideen für die Sicherheit ihrer Beschäftigten sorgen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
der VBG-Beitragsfuß steigt nicht, sondern bleibt bei 4,60 Euro. Dies sei in der Corona-Krise ein wichtiges Signal, erklärt der iGZ-Vertreter bei der VBG, Martin Gehrke. iGZ-Mitglieder finden eine Tabelle zur Berechnung ihres VBG-Beitrags für 2020 hier.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab heute gilt erstmals ein bundesweit einheitlicher Zeitarbeitstarif. Das ist das Ergebnis langjähriger, erfolgreicher Tarifverhandlungen und zeigt eindrucksvoll, dass faire Bedingungen auch ohne gesetzliche Regulierungen geschaffen werden können.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Damen und Herren,
gute Nachrichten aus dem BMAS: Laut Referentenentwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung soll die die befristete Öffnung des Kurzarbeitergeldes (KuG) für die Zeitarbeit bis zum 31. Dezember 2021 auch für Zeitarbeitsunternehmen gelten, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit einführen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
über 200 Zuschauer nahmen am iGZ-Kongress PERSONAL.PRAXIS.MITTE.DIGITAL. teil. Die Teilnehmerzahl, spannenden Vorträge und ausgewogenen Diskussionen zeigen, der Verband und die Mitglieder haben sich erfolgreich an die neuen digitalen Bedingungen angepasst.
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