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Hierbei handelt es sich um einen Archivbeitrag des GVP-Vorgängerverbands „iGZ“.
Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.
Zeitarbeit sei „nicht mit prekärer Beschäftigung gleichzusetzen“ und werde von Arbeitnehmern aus unterschiedlichsten Gründen gewählt. Nachdem die Ampelkoalition die Branche im Koalitionsvertrag als „notwendiges Instrument“ anerkannte, deutet die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken ein Umdenken gegenüber der Branche hin.
So entschieden sich Berufseinsteiger unter anderem für Zeitarbeit, um in kurzer Zeit Erfahrungen in mehreren Unternehmen zu sammeln, erklärt die Regierung im Antwortschreiben. Auf Seiten der Arbeitgeber gäbe es ebenfalls viele unterschiedliche Gründe, um auf Personaldienstleistung zurückzugreifen: zeitlich begrenzter Bedarf an Arbeitskräften, Vermeidung von Kosten bei der Personalakquise oder die Erprobung neuer Mitarbeiter.
Auch wenn die Bundesregierung Zeitarbeit nicht als prekäre Beschäftigung ansieht, wird die Branche weiterhin als „atypische Beschäftigungsform“ gekennzeichnet, die von dem „Normalarbeitsverhältnis“ unterschieden werden muss. Für eine weitergehende politische Bewertung weist die Regierung auf die Evaluation des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes hin. Sobald diese vorliege, könne sie politisch bewertet werden. (GB)
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