Bei der Kurzarbeit zu kurz gesprungen
Zunächst wird es auch für Zeitarbeitskräfte möglich sein bis zum Ende des Jahres 2021 Kurzarbeitergeld zu beantragen, wenn die Kurzarbeit im Betrieb bis zum 31.03.2021 beginnt. Ab dem Jahr 2022 gibt es nach jetzigem Stand, jedoch kein Kurzarbeitergeld mehr für Zeitarbeitskräfte. Wie die Ungleichbehandlung der Zeitarbeit sich auch in dieser Regelung zeigt, erklärt der stellvertretende Hauptgeschäftsführer und Jurist Martin Dreyer im neuen iGZ-Blogbeitrag.

Auch bei Zeitarbeitsunternehmen führten konjunkturelle Schwierigkeiten zu Arbeitsausfällen, die durch Kurzarbeit geschützt werden, plädiert Dreyer. Dies sei insbesondere bei Unternehmen der Fall, die sich auf Überlassungen in eine Branche spezialisiert haben.
Entfristung für Zeitarbeit
Dreyer prangert die unliebsame Behandlung der Zeitarbeit an: Die Zeitarbeitsbranche müsse mehrere Hürden nehmen, um in den Genuss des Kurzarbeitergeldes zu gelangen. Vor allem verlangt Dreyer eine Entfristung der derzeitigen Verordnungsermächtigung. „Zeitarbeitsunternehmen zahlen in die Arbeitslosenversicherung, aber eine wichtige Leistung, die mit ihr finanziert wird, wird ihr in wesentlichen Teilen vorenthalten.“