Equal Pay, Branchenzuschläge und Überlassungshöchstdauer – Praxistipps und Umsetzung
Zeitarbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, ab dem10. Einsatzmonat so bezahlt zu werden, wie ein vergleichbarer Mitarbeiter im Kundenbetrieb (gesetzliches Equal Pay). In Einsätzen bei denen ein Branchenzuschlagstarifvertrag einschlägig ist, muss ein Branchenzuschlag gezahlt werden, der sich mit zunehmender Einsatzdauer erhöht. Aber wie wird die Equal Pay Zulage eigentlich berechnet und welche Entgeltbestandteile müssen berücksichtigt werden? Was gilt für den Branchenzuschlag, und was hat es mit der sogenannten Deckelung auf sich? Auf diese praxisrelevanten Fragen gibt das Seminar Antworten.
Auch die Überlassungshöchstdauer ist ein Thema, das Personaldienstleistungskaufleute beschäftigt. Im Laufe der Veranstaltung werden Gestaltungstipps zur vertraglichen Umsetzung gegeben und abweichende Regelungen im TV LeiZ und weiteren Tarifverträgen der Einsatzbranchen erörtert.
Auch die Überlassungshöchstdauer ist ein Thema, das Personaldienstleistungskaufleute beschäftigt. Im Laufe der Veranstaltung werden Gestaltungstipps zur vertraglichen Umsetzung gegeben und abweichende Regelungen im TV LeiZ und weiteren Tarifverträgen der Einsatzbranchen erörtert.
Zielgruppenbeschreibung:
Dieses Seminar wendet sich an Mitarbeiter, die über Erfahrungen in der Zeitarbeitsbranche verfügen und an der administrativen Umsetzung der AÜG-Vorgaben maßgeblich beteiligt sind.
Inhalte
> Abgrenzung Equal Treatment und Equal Pay> Begriff des Arbeitsentgeltes
> Bestimmung des vergleichbaren Mitarbeiters
> Berechnung der Equal Pay Zulage
> Deckelung im Rahmen der Branchenzuschläge
> Fristberechnung
> Abweichende Regelungen im TV LeiZ und anderen Tarifverträgen der Kundenbranche
Anmeldung
Sie könnte auch interessieren
Name | Datum (von - bis) | Ort |
---|---|---|
Equal Pay, Branchenzuschläge und Überlassungshöchstdauer – Praxistipps und Umsetzung | 17.11.2022 10:00 Uhr 17:00 Uhr |
Hamburg |