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Mindestlohn

Mindestlohn für Gebäudereiniger tritt in Kraft

09.03.2010

Ab Mittwoch, 10. März, wirksam

Die rund 830.000 Gebäudereiniger haben ab Mittwoch (10.März) Anspruch auf einen flächendeckenden Mindestlohn. Das teilte das Bundesarbeitsministerium am Dienstag in Berlin mit. Demnach müssen die Arbeitnehmer in den alten Bundesländern mindestens 8,40 Euro, in den neuen Ländern 6,83 Euro erhalten.

Zeitarbeit in Deutschland | Unternehmen für Zeitarbeit

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Mindestlohntarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk heute am 09.03.2010 im Bundesanzeiger (Ausgabe Nr. 37) veröffentlicht.

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