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AÜG-Änderungen

Bundesregierung: AÜG-Änderungsgesetz vorgelegt

28.12.2010

Ziel: Missbrauchsbekämpfung und Anpassung EU-RL

Das Gesetz soll zum 1. Dezember 2011 in Kraft treten, mit Ausnahme der „Drehtürklausel", diese soll am Tag nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten.

Zeitarbeit in Deutschland | Unternehmen für Zeitarbeit

Der Gesetzentwurf enthält (noch) keine Regelungen zur Erstreckung eines tariflichen, flächendeckend geltenden Branchenmindestlohns sowie zur Beschränkung der Tariföffnungsklausel (Einführung von Eq

iGZ-Stellungnahme zum AÜG-Änderungsentwurf

16.06.2010

Grundsätzliche Zustimmung-wichtige Alternativvorschläge im Detail

Die BMAS-Diskussionsvorschläge zielen nach Meinung des iGZ grundsätzlich in die richtige Richtung, aber ordnungspolitisch wäre ein Tarif-Mindestlohn über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz besser als eine gesetzliche Lohnunterschranke im AÜG.

Zeitarbeit in Deutschland | Unternehmen für Zeitarbeit

Nachfolgend finden Sie zum Download den Diskussionsentwurf des BMAS zu den AÜG-Änderungsvorschlägen nebst der iGZ-Stellungnahme hierzu an die arbeitsmarktpolitischen Fachleute in den Regierungsfrak

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