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CGZP

CGZP-Tariffähigkeit: Entscheidung im Dezember

16.08.2010

Christliche Gewerkschaften in dritter Instanz

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wird voraussichtlich noch in diesem Jahr über die Tariffähigkeit der christlichen Zeitarbeitsgewerkschaften entscheiden. "Die Anhörung ist für Dezember vorgesehen", sagte die Präsidentin des höchsten deutschen Arbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, der Nachrichtenagentur dpa.

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Das Landesarbeitsgericht wie das Arbeitsgericht in Berlin halten die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) für nicht tariffähig.

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Das Bundesarbeitsgericht tagt am Dienstag, 14. Dezember, ab 10.30 Uhr im Saal II/ III (großer Saal) des BAG in Erfurt am Hugo-Preuß-Platz 1.

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"Enorme Beitragsforderungen"

08.04.2010

Bundesregierung beantwortet Anfrage zu Konsequenzen einer möglichen CGZP-Tarifunfähigkeit

Auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE zu möglichen Konsequenzen einer vorläufigen Tarifunfähigkeit der CGZP antwortete jetzt die Bundesregierung.

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12.12.2009

Konsequenzen bei Bestätigung durch das Bundesarbeitsgericht

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom 01.04.2009 bestätigt und die Tarifunfähigkeit der Christlichen Gemeinschaft für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) festgestellt (Beschluss vom 07.12.2009, Az.: 23 TaBV 1016/09).

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Landesarbeitsgericht bestätigt Tarifunfähigkeit der CGZP

07.12.2009

CGZP und AMP-Beschwerde gegen erstinstanzlichen Beschuss zurückgewiesen

Nach viereinhalbstündiger Gerichtsverhandlung hat das Beschwerdegericht um 15.30 Uhr verkündet, dass die Antragsbefugnis der Gewerkschaft ver.di in dem Feststellungsverfahren vorliegt (dies hatte das Arbeitsgericht Berlin noch anders bewertet) und die Tariffähigkeit der CGZP nicht gegeben ist.

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Sobald die tragenden Gründe (u.a. die fehlende Satzungsmacht der im CGZP zusammengeschlossenen Einzelgewerkschaften des CGB) in schriftlicher Form vorliegen, werden wir darüber informieren.

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Nachdem der ursprünglich auf den 28. Oktober 2009 anberaumte zweitinstanzliche Verhandlungstermin zur Feststellung der Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaft wegen einer Erkrankung des Prozessvertreters der CGZP abgesagt wurde, teilte die LAG-Pressestelle nun genaue Zeit und Ort des neuen Termins mit.

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27.10.2009

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Wegen der Erkrankung mehrerer Prozessbeteiligter fällt die für den 28. Oktober um 11 Uhr anberaumte öffentliche Verhandlung aus.

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