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Tarifunfähigkeit

CGZP: LAG Berlin-Brandenburg verhandelt am 9. Januar

06.01.2012

Tariffähigkeit in der Vergangenheit erneut vor Gericht

Am Montag, 9. Januar, wird sich das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit der Tariffähigkeit der CGZP-Tarifgemeinschaft in der Vergangenheit befassen.

Zeitarbeit in Deutschland | Unternehmen für Zeitarbeit

Vortrag: die Folgen der CGZP-Tarifunfähigkeit

28.11.2011 - 18:15 - 20:00
Zeitarbeit in Deutschland | Unternehmen für Zeitarbeit

Am Montag, 28. November, referiert Prof. Dr. Peter Schüren, Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht an der Universität Münster, von 18:15 bis 20 Uhr über die Folgen der Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP).

"Enorme Beitragsforderungen"

08.04.2010

Bundesregierung beantwortet Anfrage zu Konsequenzen einer möglichen CGZP-Tarifunfähigkeit

Auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE zu möglichen Konsequenzen einer vorläufigen Tarifunfähigkeit der CGZP antwortete jetzt die Bundesregierung.

Zeitarbeit in Deutschland | Unternehmen für Zeitarbeit

Darin heißt es unter anderem: Nicht umsonst bezeichnet die Berliner Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales Carola Bluhm die Entscheidung als Meilenstein in der Tarifgeschichte und ein wicht

Sozialversicherungsbeiträge müssten nachbezahlt werden

18.12.2009

BMAS reagiert auf Anfrage zu möglicher CGZP-Tarifunfähigkeit

"Bis zu 4 Jahre rückwirkend wird das eigentlich, ohne den nichtigen Tarifvertrag geschuldete, Arbeitsentgelt zu errechnen und zu verbeitragen sein", beantwortete jetzt der parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Diana Golze (Die Linke).

Zeitarbeit in Deutschland | Unternehmen für Zeitarbeit

Im Rahmen einer Fragestunde des Deutschen Bundestages wollte die Abgeordnete wissen, was die Bundesregierung zu tun gedenke, um die aus dem Entstehungsprinzip bestehenden Forderungen an Sozialversi

Auswirkungen: Feststellung der CGZP-Tarifunfähigkeit

12.12.2009

Konsequenzen bei Bestätigung durch das Bundesarbeitsgericht

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom 01.04.2009 bestätigt und die Tarifunfähigkeit der Christlichen Gemeinschaft für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) festgestellt (Beschluss vom 07.12.2009, Az.: 23 TaBV 1016/09).

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Landesarbeitsgericht bestätigt Tarifunfähigkeit der CGZP

07.12.2009

CGZP und AMP-Beschwerde gegen erstinstanzlichen Beschuss zurückgewiesen

Nach viereinhalbstündiger Gerichtsverhandlung hat das Beschwerdegericht um 15.30 Uhr verkündet, dass die Antragsbefugnis der Gewerkschaft ver.di in dem Feststellungsverfahren vorliegt (dies hatte das Arbeitsgericht Berlin noch anders bewertet) und die Tariffähigkeit der CGZP nicht gegeben ist.

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Sobald die tragenden Gründe (u.a. die fehlende Satzungsmacht der im CGZP zusammengeschlossenen Einzelgewerkschaften des CGB) in schriftlicher Form vorliegen, werden wir darüber informieren.

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