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Arbeitnehmerüberlassung

Zeitarbeit: Jobmotor und Konjunkturbarometer

24.01.2011

Statistikamt der BA legt neue Zahlen zur Arbeitnehmerüberlassung vor

806.123 Arbeitnehmer waren zum Stichtag 30. Juni 2010 in der Zeitarbeitsbranche beschäftigt - 196.403 mehr als noch am 31. Dezember 2009.

"Diese Entwicklung zeigt einmal mehr die klassische Funktion der Zeitarbeit als flexibles Instrument für konjunkturelle Schwankungen", analysierte RA Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interess

"Zeitarbeitsbranche wird diffamiert"

29.01.2013

iGZ-Hauptgeschäftsführer widerspricht Grünen-Politikerin

„Die Diffamierung der Zeitarbeitsbranche erreicht eine neue Stufe. Jetzt wird schon allen Ernstes kritisiert, wenn die Bundesagentur für Arbeit keine Zeitarbeitsverstöße feststellen kann“, wundert sich der Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), Werner Stolz.

40 Jahre Zeitarbeit - zehn Jahre iGZ

18.01.2013

iGZ-Mitgliedsunternehmen Amonta feiert Geburtstag

Der Mensch steht im Mittelpunkt beim iGZ-Mitgliedsunternehmen KG Amonta GmbH & Co. – und das seit nun 40 Jahren. Die Hamburger Zeitarbeitsfirma feiert in diesem Jahr ihren runden Geburtstag und blickt dabei auf eine erfolgreiche Geschichte zurück:

Rekordverdächtige Zahl von Gesetzesänderungen

07.08.2012

Vor 40 Jahren trat das AÜG in Kraft

Vor 40 Jahren, am 7. August 1972, trat das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zur Regelung  der Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland in Kraft. Rekordverdächtig: Über ein Dutzend Mal wurde das Gesetz seitdem geändert.

Das AÜG regelt die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern, die damit unter einen „Erlaubnisvorbehalt“ gestellt wird: Das Zeitarbeitsunternehmen, das die Zeitarbeitnehmer an ihre Kunden überläs

Zeitarbeitszahlen neu strukturiert

31.07.2012

BA entwickelte "Klassifikation der Berufe 2010“

Die jüngste Statistik der Bundesagentur für Arbeit präsentiert sich in neuem Gewand: Klassische Sparten wie etwa „Ungelernte Hilfskräfte“ wurden getilgt, die Klassifikation der Berufe modernisiert und der aktuellen Branchenlandschaft angepasst.

Ungelernte Hilfskräfte sind nun unmittelbar den Berufsgruppen der jeweiligen Branchen zugeordnet.

Bundesrat lehnt Länderantrag ab

18.06.2012

Keine Entschließung zur Änderung des AÜG

Zum Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Bremen und Hamburg zur „Herstellung fairer und sicherer Arbeitsbedingungen bei der Arbeitnehmerüberlassung“ beschloss der Bundesrat am 15. Juni, die Entschließung nicht zu fassen.

„Zeitarbeitsbranche unverzichtbar“

20.01.2012

iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz äußert sich zu Zeitarbeitsstatistik der BA

909.545 Zeitarbeitnehmer meldet die Bundesagentur für Arbeit zum Stichtag 30. Juni 2011 – das sind 10,45 Prozent mehr, als noch im Dezember 2010 (823.009). Am Freitag veröffentlichte die BA ihre halbjährliche Statistik zur Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland.

Zeitarbeit wichtigstes Sprungbrett aus der Arbeitslosigkeit

22.07.2011

Statistikamt der BA legt Zahlen zur Arbeitnehmerüberlassung vor

823.509 Arbeitnehmer waren zum Stichtag 31. Dezember 2010 in der Zeitarbeitsbranche beschäftigt - 17.577 mehr als am 30. Juni 2010.

"Dieser Aufwärtstrend belegt eindrucksvoll, dass die Zeitarbeit in der deutschen Wirtschaft als wirksames flexibles Instrument für schnelles Reagieren auf wechselnde Ansprüche der Märkte genutzt wi

Bundestag stimmt AÜG-Reform zu

25.03.2011

Heftiger Schlagabtausch der Parteien

Dem Schlagabtausch folgte die Zustimmung: Am Donnerstag wurde der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (17/4804) mit der Mehrheit von Union und FDP in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (17/5238) zugestimmt.

Damit steht der gesetzlichen Einführung der so genannten Drehtürklausel nichts mehr im Wege.

Bundesrats-Empfehlung zur AÜG-Reform

14.02.2011

Ausnahmeregelung soll gestrichen werden

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 11.02.2011 zur geplanten Reform des Rechts der Arbeitnehmerüberlassung Stellung genommen. Er fordert, die neue Ausnahmeregelung zu streichen, nach der die Ausleihe von Arbeitnehmern dann vom Anwendungsbereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ausgenommen ist, wenn sie zwischen Arbeitgebern nur gelegentlich erfolgt.

Die Vorschrift führe dazu, dass sich das Überlassen von Arbeitnehmern in diesen Fällen einer Datenerhebung und Kontrolle durch die Bundesagentur für Arbeit entziehe; sie sei daher zu streichen.

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