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Bundesgeschäftsführer

Umsetzung der Richtlinie begrüßt

01.04.2009

iGZ nimmt Stellung zur geplanten Änderung des AÜG

Mit einer Stellungnahme reagierte jetzt der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) auf den Referentenentwurf "Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vom 24.03.2009.

In dem vom iGZ-Bundesgeschäftsführer RA Werner Stolz und der iGZ-Bundesvorsitzenden Ariane Durian verfassten Schreiben heißt es unter anderem: Der iGZ begrüßt, dass die Umsetzung der Richtlinie 200

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