KONTAKT

iGZ-Bundesgeschäftsstelle
PortAL 10 | Albersloher Weg 10
48155 Münster
Tel. (02 51) 32 26 2-0
Fax (02 51) 32 26 2-100


iGZ-Hauptstadtbüro Berlin
Schumannstr. 17
10117 Berlin
Tel. (030) 280459-88
Fax: (030) 280459-90

info@ig-zeitarbeit.de

Stellungnahme

iGZ-Stellungnahme zu Gesetzentwurf

24.09.2010

"Zur Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung"

In einer gemeinsamen Erklärung nahmen jetzt die iGZ-Bundesvorsitzende Ariane Durian und der Hauptgeschäftsführer des iGZ, RA Werner Stolz, für den iGZ Stellung zum Entwurf eines "Gesetzes zur Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung". Darin heißt es unter anderem:

Zeitarbeit in Deutschland | Unternehmen für Zeitarbeit

Der iGZ lehnt einen Missbrauch der Zeitarbeit über den beschriebenen Drehtüreffekt entschieden ab und hat aus diesem Grunde bereits mit dem Tarifpartner, der DGB - Tarifge-meinschaft Zeitarbeit, ei

Umsetzung der Richtlinie begrüßt

01.04.2009

iGZ nimmt Stellung zur geplanten Änderung des AÜG

Mit einer Stellungnahme reagierte jetzt der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) auf den Referentenentwurf "Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vom 24.03.2009.

In dem vom iGZ-Bundesgeschäftsführer RA Werner Stolz und der iGZ-Bundesvorsitzenden Ariane Durian verfassten Schreiben heißt es unter anderem: Der iGZ begrüßt, dass die Umsetzung der Richtlinie 200

Inhalt abgleichen