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Zeitarbeit

Gute Zeitarbeit spricht für sich

16.05.2013

Aktualisiertes Programm zum iGZ-Bundeskongress in Münster steht

Das Programm steht: Am Donnerstag, 20. Juni, lädt der iGZ unter dem Titel „Gute Zeitarbeit spricht für sich“ zum Bundeskongress nach Münster in die Halle Münsterland. Die Teilnehmer erwartet ein hochkarätiges Programm voller Informationen über die aktuellen Entwicklungen in der Zeitarbeitsbranche.

"Der Tarifautonomie klare Absage erteilt“

03.05.2013

iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz reagiert auf Bundesratsbeschluss

„Mit dem Beschluss im Bundesrat, den Equal Pay-Grundsatz in der Zeitarbeit sicher zu stellen, erteilen die von SPD und Grünen regierten Bundesländer der Tarifautonomie eine klare Absage“, reagierte iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz auf die Verabschiedung des Antrags der Bundesländer Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.

Malermindestlohn wieder in Kraft

29.04.2013

Änderungen auch in drei weiteren Branchen

Ab dem 1. Mai hat das Maler- und Lackiererhandwerk wieder einen gültigen Mindestlohn. In drei weiteren Branchen laufen die Verordnungen über zwingende Arbeitsbedingungen bald aus: in der Aus- und Weiterbildung, den Bergbauspezialarbeiten und den Wäschereidienstleistungen.

Für das Maler- und Lackiererhandwerk liegt der Mindestlohn ab dem 1. Mai bei 9,90 Euro. Bis zum 30.

„Branche ist solide, gut und erfolgreich aufgestellt“

17.04.2013

MdB Johannes Vogel dankt Zeitarbeitsbranche bei iGZ-Landeskongress NRW

Als „hysterisch wirkenden Aktionismus“ bezeichnete Anne Rosner, iGZ-Landesbeauftragte Nordrhein-Westfalen, die Tatsache, dass auf jede kritische Meldung aus der Zeitarbeitsbranche prompt die Forderung nach einer Gesetzesänderung folge. Während des iGZ-Landeskongresses im Kölner Gürzenich forderte sie daher vor 350 Teilnehmern das Ende der „Verbotspolitik“.

Zustimmung fand sie bei Holger Piening, stellvertretender iGZ-Bundesvorsitzender. Er appellierte nicht nur an die Politik, sondern auch an die Bundesagentur für Arbeit.

Im Blaumann die Facharbeiterwelt erkunden

16.04.2013

iGZ-Workshop liefert praktischen Einblick in die Metallbranche – Weitere Termine geplant

Es sprühten die Funken, es flogen die Späne. Beim "iGZ-Workshop Facharbeiter" schlüpften die teilnehmenden Personaldisponenten in den Blaumann und fanden in der Lehrwerkstatt des iGZ-Mitglieds Fair Personal + Qualifizierung in Ahaus selbst heraus, was eigentlich der Unterschied zwischen MIG-, MAG- und WIG-Schweißen ist.

Branchenzuschläge: Noch viele Unsicherheiten

16.04.2013

BA informierte iGZ-Mitglieder in Hamburg über Prüfverfahren

Die Überprüfung von Zeitarbeitsunternehmen nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz stand in Hamburg auf der Tagesordnung einer iGZ-Mitgliederversammlung der Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern.

Die "neue" Z direkt! ist fertig

26.03.2013

iGZ-Fachmagazin mit modernem Layout und größerem Umfang

Neues Jahr – neue Z direkt!: Zum 15. Verbandsgeburtstag hat sich der iGZ dazu entschlossen, seinem Fachmagazin für die Zeitarbeit ein neues Gewand zu verpassen. Und nicht nur das: Die Z direkt! wird auch größer – statt bisher 24 gibt´s nun viermal im Jahr 32 Seiten rund ums Thema Zeitarbeit.

Deutliche Worte gegen Verunglimpfungen

19.03.2013

iGZ-Landeskongress in Stuttgart: Branchenzuschläge im Fokus

Ob „Generalverdacht“ oder „Sippenhaft“: Sowohl die iGZ-Bundesvorsitzende Ariane Durian als auch der iGZ-Landesbeauftragte für Baden-Württemberg, Armin Zeller, fanden beim Landeskongress in Stuttgart deutliche Worte gegen die Anti-Zeitarbeits-Kampagne der Gewerkschaften, die der Branche mit Einführung der Branchenzuschlagstarife pauschal Missbrauch und Umgehung unterstellten.

Zeitarbeitnehmer zählen mit

13.03.2013

Alle im Unternehmen Beschäftigte relevant bei Betriebsratsgründung

Wenn es um die Gründung eines Betriebsrates geht, dann zählen im Unternehmen eingesetzte Zeitarbeitskräfte grundsätzlich zur maßgeblichen Anzahl der Arbeitnehmer dazu. Mit dieser Aussage bestätigte das Bundesarbeitsgericht den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 2. August 2011.

CGZP: Bundesarbeitsgericht fällt Entscheidungen

13.03.2013

Zu nachträglicher gleicher Bezahlung für Zeitarbeitnehmer

Für die gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaften von Unternehmen stritten jetzt Zeitarbeitnehmer vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Bei der Verhandlung beriefen sich die Kläger aus Brandenburg, Sachsen und Nordrhein-Westfalen u.a. auf die BAG-Grundsatzentscheidung aus Dezember 2010, in der die Bundesarbeitsrichter die Verträge der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) für nichtig erklärt hatten.

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