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Internationale Aspekte der Zeitarbeit

Fachbereich: 
Arbeits- und Tarifrecht
Referenten: 

RA Stefan Sudmann

RA Stefan Sudmann
Telefon: 
(0251) 9 81 12-12
Fax: 
(0251) 9 81 12-28
Weitere Informationen zur Person: 
RA Stefan Sudmann arbeitet im juristischen Referat des iGZ und ist neben allgemeinen arbeits- und tarifrechtlichen Fragen für den Schwerpunkt der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung zuständig. Durch seinen täglichen Kontakt zu Mitgliedsunternehmen weiß Sudmann, was die Branche bewegt.
KursNr: 
10-1-1.4-DO

Die Globalisierung hat auch die Zeitarbeitsbranche voll erfasst. In Beschäftigungsverhältnissen mit Auslandsbezug ist dennoch eine sorgfältige Prüfung angebracht. In diesem Bereich sind viele Behörden im Spiel, die ihre eigenen Voraussetzungen festlegen, die es einzuhalten gilt. Im Auge behalten müssen Sie ebenfalls zahlreiche EU-rechtliche Regelungen, die sich aktuell oder in naher Zukunft auf die international praktizierte Zeitarbeit auswirken.


Inhalt



  • Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer

  • Arbeitnehmerüberlassung ins Ausland

  • Länderspezifische Vertiefung

  • EU-Zeitarbeitsrichtlinie

  • Einsatzortprinzip

  • Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis in Europa

  • Arbeitnehmer-Entsendegesetz/EU-Entsenderichtlinie: Mindeslöhne Europa

Zielgruppe:


Das Seminar ist ein Muss für alle Zeitarbeitsunternehmer, die ausländische Mitarbeiter beschäftigen oder in das Ausland Mitarbeiter überlassen. Sie erfahren, welche Tücken Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis mit sich bringen können. Sie erhalten Hinweise, welche Vorschriften Sie unbedingt einhalten müssen und wie Sie die gesetzlichen Vorgaben mit möglichst wenig Bürokratie erfüllen.

Termin: 
10.03.2010
Ort: 
Dortmund
Dauer: 
10.00 Uhr – 17.00 Uhr
Gebühren: 

Mitglieder: 225,00 + MwSt.
Nichtmitglieder: 325,00 € + MwSt.

Anmeldung

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