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SEMINARANGEBOTE

Der iGZ-Tarifvertrag in der Praxis

Fachbereich: 
Arbeits- und Tarifrecht
Referenten: 

RA Stefan Sudmann

RA Stefan Sudmann
Telefon: 
(0251) 322 62-181
Fax: 
(0251) 322 62-481
Weitere Informationen zur Person: 
RA Stefan Sudmann arbeitet im juristischen Referat des iGZ und ist neben arbeits- und tarifrechtlichen Fragen für den Schwerpunkt der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung zuständig. Durch seinen täglichen Kontakt zu Mitgliedsunternehmen weiß Sudmann, welche Fragestellungen in der Unternehmenspraxis eine Rolle spielen.
KursNr: 
10-1-1.1-HH

Das AÜG und der Tarifvertrag bilden die Grundlage für die meisten Rechte und Pflichten der an der Arbeitnehmerüberlassung beteiligten Personen. Arbeitszeit, Eingruppierung und Vergütung sind Bereiche, die immer wieder Fragen aufwerfen. Wir machen Sie vertraut  mit den wichtigen Regelungen. Wir zeigen Ihnen, worauf es bei den Themen wie Arbeitszeitkonto und Zulagen ankommt. So gewinnen Sie Sicherheit im täglichen Umgang mit den für Sie wichtigen Vorschriften.

Inhalt

  • Grundlagen des AÜG
  • Geltungsbereich
  • Eingruppierung, tarifliche Zulagen, Zuschläge
  • Tarifliche Arbeitszeit
  • Arbeitsbefreiung
  • Tarifliche Urlaubsregelungen, Betriebsruhe
  • Jahressonderzahlungen
  • Ausschlussfrist

Zielgruppe

Dieses Seminar wendet sich an Teilnehmer, die bislang keine oder wenig Erfahrung mit der Anwendung des Tarifwerkes haben oder ihre Kenntnisse auffrischen möchten. Sie erhalten einen Überblick über alle wesentlichen Regelungen, auch im Bereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes.

 

Termin: 
26.01.2010
Ort: 
Hamburg
Dauer: 
10.00 Uhr – 17.00 Uhr
Gebühren: 

Mitglieder: 225,00 € + MwSt.

Azubis:      150,00 € + MwSt.
Nichtmitglieder: 325,00 € + MwSt.

Anmeldung

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