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SEMINARANGEBOTE

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in neuem Licht (Zusatztermin)

Fachbereich: 
Arbeits- und Tarifrecht
Referenten: 

Ass. jur. Cordula Glatthaar

Cordula Glatthaar
Telefon: 
(0251) 322 62-182
Fax: 
(0251) 322 62-482
Weitere Informationen zur Person: 
Ass. Jur. Cordula Glatthaar arbeitet im Rechtsreferat des iGZ und berät die Mitglieder zu rechtlichen Fragestellungen. In Ihrer Arbeit kann sie auf zahlreiche Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Betriebsräten zurückgreifen und aktuelle Themen aus dem täglichen Austausch mit den Mitgliedern einbringen.
KursNr: 
12-1-M-2.1.2-S2

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz AÜG ist mit 20 Paragraphen bezüglich seines Umfangs ein überschaubares Gesetz. Es sollte aber nicht unterschätzt werden. Es regelt sowohl die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Zeitarbeitsunternehmen als auch zwischen Mitarbeiter und Zeitarbeitsunternehmen. Politische Zielsetzungen zur Zeitarbeit werden in erster Linie im AÜG umgesetzt. So wurde das Gesetz jüngst reformiert. Seitdem enthält es weitere, für Ihre Praxis wichtige Vorschriften, deren Beachtung schon allein aufgrund der Sanktionierung mit zum Teil beachtlichen Bußgeldern von Nöten ist.  Ob Drehtürklausel, Lohnuntergrenze oder schlichtweg nur die Feststellung, dass die Arbeitnehmerüberlassung vorübergehend erfolgt. Um im Tagesgeschäft professionell agieren zu können, bedarf es der Kenntnisse über Hintergründe und Auslegung der Vorschriften des AÜG.

Inhalt

  •    Rechtsbeziehungen der Beteiligten in der Arbeitnehmerüberlassung
  •  Form und Inhalt des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages
  •  Vermittlungsprovisionen
  • Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung zu weiteren Formen des Fremdpersonaleinsatzes
  • Werkvertrag
  • Dienstverschaffungsvertrag
  • Verbotene Arbeitnehmerüberlassung
  • Gleichbehandlungsgrundsatz („Equal Treatment“ und „Equal Pay“) und Anwendung von Tarifverträgen
  • Befugnisse der Erlaubnisbehörde (Regionaldirektionen)
  • Übersicht über die Reformgegenstände des AÜG
  • Der neue Bußgeldkatalog


Zielgruppe:


Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes hat zwar nicht viele neue Regelungen hervorgebracht, dafür aber Regelungen mit einem hohen Wirkungsgrad. Wenn Sie sich hier sicher bewegen, können Sie nicht nur sich selbst von der Richtigkeit Ihrer täglichen Routine überzeugen, sondern auch verunsicherte Kundenbetriebe, die die Auswirkungen der Reform nicht richtig einschätzen können.
Ferner können Sie die Vorteile der Arbeitnehmerüberlassung gegenüber anderen Vertragsformen bewerten und erhalten Tipps zur vertraglichen Gestaltung von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen.

Termin: 
16.02.2012
Ort: 
Stuttgart
Dauer: 
10.00 Uhr – 17.00 Uhr
Gebühren: 

Mitglieder: 225,00 € + MwSt.

Azubis:      100,00 € + MwSt.
Nichtmitglieder: 325,00 € + MwSt.

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