Ab Mittwoch, 10. März, wirksam
Die rund 830.000 Gebäudereiniger haben ab Mittwoch (10.März) Anspruch auf einen flächendeckenden Mindestlohn [1]. Das teilte das Bundesarbeitsministerium am Dienstag in Berlin mit. Demnach müssen die Arbeitnehmer in den alten Bundesländern mindestens 8,40 Euro, in den neuen Ländern 6,83 Euro erhalten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS [3]) hat den Mindestlohn [1]tarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk heute am 09.03.2010 im Bundesanzeiger (Ausgabe Nr. 37) veröffentlicht. Damit tritt der Mindestlohn-TV per Rechtsverordnung ab Mittwoch, 10. März 2010, zwingend in Kraft. Vor einem Monat hatten Arbeitgeber und Gewerkschaften im sogenannten Tarif [4]ausschuss einstimmig dafür gestimmt. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) brachte die Verordnung auf den Weg.
Die neue Bundesregierung hatte sich darauf verständigt, vor der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen durch Rechtsverordnungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz [5] die Meinung des Tarifausschusses einzuholen. (apn, Sächsische Zeitung [6], 09.03.´10))
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Gebauedereinigung.pdf [7] | 11.04 KB |
Verweise:
[1] http://www.ig-zeitarbeit.de/glossary/term/230
[2] http://www.ig-zeitarbeit.de/system/files/gr_2407363_387934852.jpg
[3] http://www.ig-zeitarbeit.de/glossary/term/298
[4] http://www.ig-zeitarbeit.de/glossary/term/232
[5] http://www.ig-zeitarbeit.de/glossary/term/228
[6] http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2407363
[7] http://www.ig-zeitarbeit.de/system/files/Gebauedereinigung.pdf