Gebäudereiniger und Dachdecker
Dem Mindestlohn [1] für die rund 900 000 Beschäftigten des Gebäudereiniger- und des Dachdeckerhandwerks steht nun endgültig nichts mehr im Weg. Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU [2] und FDP habe am 24. Februar einvernehmlich beschlossen, dass die neuen Mindestlöhne umgesetzt werden können, sagte CSU-Landesgruppenchef Hans-Peter Friedrich in Berlin.
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte bereits vor zwei Wochen angekündigt, sie werde die Abstimmung zwischen den Ressorts zügig abschließen, um "den Wünschen der Tarif [4]partner nach einem flächendeckenden Mindestlohn [1] für die Branchen" umgehend nachzukommen. Arbeitgeber und Gewerkschaften hatten sich im Tarifausschuss einstimmig auf neue, höhere Lohnuntergrenzen verständigt, da die alten Tarifverträge ausgelaufen waren.
Zustimmung
Trotz ihrer grundsätzlichen Vorbehalte gegen Mindestlöhne hatte die FDP signalisiert, dass sie der Ausweitung der Tarifvereinbarung auf alle Betriebe in den beiden Branchen nach der Zustimmung des Tarifausschusses keine Steine in den Weg legen will. Der niedrigste Lohn bei den Gebäudereinigern liegt nun bei 6,83 Euro im Osten und bei 8,40 Euro im Westen. Bei den Dachdeckern müssen mindestens 10,60 Euro einheitlich in Ost und West bezahlt werden. Die Tarifverträge, die noch eine weitere Anhebung der Mindestlöhne in Stufen vorsehen, haben Laufzeiten bis Ende 2011 (Gebäudereinigung) und bis Ende 2013 (Dachdecker).
Verweise:
[1] http://www.ig-zeitarbeit.de/glossary/term/230
[2] http://www.ig-zeitarbeit.de/glossary/term/371
[3] http://www.ig-zeitarbeit.de/system/files/dachdecker.jpg
[4] http://www.ig-zeitarbeit.de/glossary/term/232