Nach viereinhalbstündiger Gerichtsverhandlung hat das Beschwerdegericht um 15.30 Uhr verkündet, dass die Antragsbefugnis der Gewerkschaft ver.di [3] in dem Feststellungsverfahren vorliegt (dies hatte das Arbeitsgericht Berlin noch anders bewertet) und die Tarif [4]fähigkeit der CGZP [1] nicht gegeben ist.
Sobald die tragenden Gründe (u.a. die fehlende Satzungsmacht der im CGZP [1] zusammengeschlossenen Einzelgewerkschaften des CGB [6]) in schriftlicher Form vorliegen, werden wir darüber informieren.
| Anhang | Größe |
|---|---|
| DIE_ZEIT-Bericht-zur-LAG-Entscheidung-gegen_CGZP.pdf [9] | 8.33 KB |
Verweise:
[1] http://www.ig-zeitarbeit.de/glossary/term/215
[2] http://www.ig-zeitarbeit.de/glossary/term/259
[3] http://www.ig-zeitarbeit.de/glossary/term/1843
[4] http://www.ig-zeitarbeit.de/glossary/term/232
[5] http://www.ig-zeitarbeit.de/system/files/Dreyer-LAG.jpg
[6] http://www.ig-zeitarbeit.de/glossary/term/2583
[7] http://www.ig-zeitarbeit.de/artikel/5218
[8] http://www.ig-zeitarbeit.de/artikel/5190
[9] http://www.ig-zeitarbeit.de/system/files/DIE_ZEIT-Bericht-zur-LAG-Entscheidung-gegen_CGZP.pdf