Bundeskanzlerin sprach auf dem Arbeitgebertag
Berlin. Kurzarbeit [1]ergeld und Mindestlohn [2] waren die Haupthemen der Redner auf dem Arbeitgebertag 2009 in Berlin. Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt konnte neben der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle und Bundesarbeitsminister Dr. Franz Josef Jung rund 1500 Gäste begrüßen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel kündigte in ihrer Rede eine Fortsetzung der verlängerten Kurzarbeit [1] an. Angesichts der Krise solle die Regelung um ein Jahr verlängert werden und Unternehmen Kurzarbeit für maximal 18 Monate ermöglichen, sagte Merkel. Ziel müsse es dennoch sein, dass "wir nicht in eine Dauersubventionierung hineinkommen, aus der wir nicht wieder herauskommen", so die CDU-Vorsitzende.
Vorstellungen gehen auseinander
In der Regierung gingen die Vorstellungen über die weitere Ausgestaltung der Kurzarbeit jedoch auseinander. Die derzeitige Regelung, die eine Bezugsdauer von bis zu zwei Jahren ermöglicht, läuft zum Jahresende aus. Ursprünglich ist die Kurzarbeit auf sechs Monate befristet, in der Krise wurde die Regelung jedoch ausgeweitet.
Mindestlohn [2]
Auch Begehrlichkeiten des FDP-Koalitionspartners den Mindestlohn wieder abzuschaffen, erteilte Merkel eine Absage. "Beim Mindestlohn bleibt alles wie in der alten Regierung", sagte sie wörtlich. Dem setzte Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle in seiner Rede entgegen: "Staatliche Lohnfestsetzung ist falsch". Wenn ein Mindestlohn zu hoch angesetzt werde, vernichte er Arbeitsplätze, sei er zu niedrig habe er nur einen Placebo-Effekt. Auch Bundesarbeitsminister Franz Josef Jung erklärte, es sei nicht Aufgabe des Staates Löhne festzulegen. Sollte sich aber der Tarif [4]ausschuss auf einen Abschluss geeinigt haben, "werden wir ihn mittragen". (ar)
Verweise:
[1] http://www.ig-zeitarbeit.de/glossary/term/354
[2] http://www.ig-zeitarbeit.de/glossary/term/230
[3] http://www.ig-zeitarbeit.de/system/files/02-berlin-04-11-2008-merkel-beim-deutschen-arbeitgebertagpropertyposter.jpg
[4] http://www.ig-zeitarbeit.de/glossary/term/232