Mindestlohn [1] noch in diesem Jahr
Wie es hieß habe sich damit Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) nicht durchsetzen können, der das Vorhaben zunächst gestoppt habe.
Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung am Samstag berichtete, habe sich damit Bundeskanzlerin Angela Merkel durchgesetzt, die den Gewerkschaften zuvor zugesichert hatte, dass Mindestlohn [1]vereinbarungen in sogenannten "Altfällen" nicht zurückgenommen werden.
Dazu gehörte wohl auch der Mindestlohn in der Entsorgungswirtschaft, der durchverhandelt und vom zuständigen Tarif [3]ausschuss abgesegnet, wegen notwendiger formaler Nachbesserungen aber noch nicht eingeführt werden konnte. ER würde dann auch für den Einsatz von Zeitarbeitskräften im Geltungsbereich des Mindestlohn-Tarifvertrag [4]es gelten.
Es wird jetzt damit gerechnet, dass der zuständige Bundesminister für Arbeit und Soziales, Franz-Josef Jung, in Kürze dem Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit stattgeben wird.
Der Mindestlohn würde dann am Folgetag der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt rechtswirksam sein, also voraussichtlich noch im Dezember 2009.
Gültigkeit hätte er zunächst nur bis Ende Oktober 2010. Dann müssten die Tarifparteien erneut in Verhandlungen einsteigen. Unabhängig davon hat die Koalition beschlossen alle schon geltenden Branchenmindestlöhne bis spätestens Oktober 2011 auf den Prüfstand zu stellen.
Verweise:
[1] http://www.ig-zeitarbeit.de/glossary/term/230
[2] http://www.ig-zeitarbeit.de/system/files/entsorgung.jpg
[3] http://www.ig-zeitarbeit.de/glossary/term/232
[4] http://www.ig-zeitarbeit.de/glossary/term/253