Berliner Landgerichtsurteil begrüßt
Potsdam, 08.04.2009 - Brandenburgs Arbeitsministerin Dagmar Ziegler (SPD) begrüßt die jüngste Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, der Tarif [1]gemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen die Tariffähigkeit abzusprechen.
Dies sei ein wichtiges Signal auf dem Weg zu Löhnen, von denen man leben könne, sagte Ziegler heute. Das Gericht hatte vergangene Woche auf Antrag des Landes Berlin festgestellt, dass die Tarif [1]gemeinschaft CGZP [3] nicht tariffähig im Sinne des Tarifvertrag [4]sgesetzes ist. Die CGZP will Rechtsmittel einlegen.
"Die Tarifabschlüsse, die bisher von dieser Gewerkschaft ausgehandelt wurden, bewegen sich zum größten Teil auf so niedrigem Lohnniveau, dass dies schon an Sittenwidrigkeit grenzt", kritisierte Ziegler. Darüber hinaus hätten sich diese Abschlüsse auch negativ auf die Tarifgestaltung in der Zeitarbeit durch andere Gewerkschaften ausgewirkt. Sollte die jetzige Gerichtsentscheidung Bestand haben, wäre dem ein Riegel vorgeschoben. (dpa)
Verweise:
[1] http://www.ig-zeitarbeit.de/glossary/term/232
[2] http://www.ig-zeitarbeit.de/system/files/frau_ziegler2_0.jpg
[3] http://www.ig-zeitarbeit.de/glossary/term/215
[4] http://www.ig-zeitarbeit.de/glossary/term/253