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27.01.2012
Mindestlohn-Ausschuss nimmt Arbeit auf
Klaus von Dohnanyi übernimmt Leitung
Der frühere Hamburger Bürgermeister und SPD-Politiker Klaus von Dohnanyi soll den neuen Mindestlohn-Ausschuss der Bundesregierung leiten. Der 81-Jährige soll Vorsitzender des Hauptausschusses werden, der den Weg für Mindestlöhne in Branchen mit geringer Tarifbindung bereiten soll, wie die Agentur Reuters am Montagabend aus Regierungskreisen erfuhr.

Dies wolle das Kabinett am Mittwoch auf Vorschlag von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) beschließen. Den Angaben zufolge scheiterte Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) mit seinem Vorstoß, in dem Gremium auch einen stimmberechtigten Vertreter des umstrittenen Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB) zu platzieren.
Einigung über Zusammensetzung
Die Regierung hat sich den Angaben zufolge inzwischen auf die Zusammensetzung des Hauptausschusses verständigt. Neben Dohnanyi wolle die Regierung den Vorsitzenden der Wirtschaftsweisen - den Volkswirt Wolfgang Franz - und die Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, Jutta Allmendinger, in den Ausschuss berufen. Komplettiert wird das Gremium durch je zwei Vertreter der Gewerkschaften und der Arbeitgeber. Demnach entsendet der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) seinen Vorsitzenden Michael Sommer und den Arbeitsrechtler Otto Ernst Kempen. Die Wirtschaft lässt sich durch Arbeitgeber-Präsident Dieter Hundt und Handwerks-Chef Otto Kenzler vertreten.
Tagung am 31. August
Die sechs Tarifexperten, die sich regelmäßig in der Bonner Dependance des Arbeitsministeriums treffen, entscheiden über die Zukunft des Jobmarktes. Denn wenn Bundesarbeitsminister Olaf Scholz Mindestlöhne festschreiben will, muss er zuvor das Plazet des Ausschusses einholen. Am 31. August wird der Tarifausschuss wieder tagen. Zum ersten Mal soll die Runde dabei behandeln, Mindestlöhne über das novellierte Entsendegesetz einzuführen. Einigen sich die Experten, könnte Olaf Scholz nach Angaben seines Ministeriums Lohnuntergrenzen für 400.000 weitere Beschäftigte festzurren.
Komplizierter Weg
Der Weg zum Mindestlohn über das Entsendegesetz ist einigermaßen kompliziert: In fünf Branchen haben Arbeitgeber und Gewerkschaften inzwischen eigene Mindestlohn-Tarifverträge ausgehandelt und beim Arbeitsminister den Antrag gestellt, diese für allgemein verbindlich zu erklären. Mit einer Verordnung könnte Olaf Scholz dann alle Unternehmen der Branche zu dieser Lohnuntergrenze verdonnern. Unter einer Bedingung: Zuerst muss der Tarifausschuss zustimmen.
Fünf Branchen
Fünf Branchen stehen auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung. Vier davon sind unumstritten. So gehen beide Parteien davon aus, dass es künftig Mindestlöhne im Wach- und Sicherheitsgewerbe, in der Abfallwirtschaft, in Großwäschereien und für Bergbau-Spezialarbeiten geben soll. Beide Seiten schlucken dafür dicke Kröten.
Ein Patt wäre möglich
Ernsthafter Streit droht im Tarifausschuss nur über die Weiterbildungsbranche. Auch hier haben die Verbände einen Mindestlohn-Tarifvertrag ausgekungelt. Allerdings hat die Sache einen Haken: Weil die Gewerkschaften eigene Bildungsunternehmen betreiben, treten sie sowohl als Arbeitgeber als auch als Arbeitnehmer auf. "In keinem Fall ist das ein repräsentativer Tarifvertrag", schimpft Dieter Hundt. Was wiederum die Gewerkschaften nicht gelten lassen wollen. "Aus unserer Sicht sind alle Voraussetzungen gegeben, die Branche in das Entsendegesetz aufzunehmen", sagt DGB-Tarifexperte Reinhard Dombre. Am Ende könnte daher ein Patt stehen.
Zustimmung nötig
Stimmen die drei Arbeitgeber tatsächlich gegen den Mindestlohn in der Branche, landet die Vorlage wieder auf dem Kabinettstisch. Nach der neuen Rechtslage könnte der Arbeitsminister zwar trotzdem einen Mindestlohn verordnen, müsste zuvor jedoch um die Zustimmung seiner Ministerkollegen buhlen. Auch um die der CDU/CSU, die staatlich verordnete Lohnuntergrenzen eigentlich ablehnen.





