KONTAKT

iGZ-Bundesgeschäftsstelle
PortAL 10 | Albersloher Weg 10
48155 Münster
Tel. (02 51) 32 26 2-0
Fax (02 51) 32 26 2-100


iGZ-Hauptstadtbüro Berlin
Schumannstr. 17
10117 Berlin
Tel. (030) 280459-88
Fax: (030) 280459-90

info@ig-zeitarbeit.de

AZWV


AZWVNach Begriff suchen

Die Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) ist eine Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit vom 16. Juni 2004 gem. § 87 SGB III und regelt die Anerkennung von fachkundigen Stellen und die Zulassung (Zertifizierung) von Bildungsträgern und Bildungsmaßnahmen. Die von den Agenturen für Arbeit bzw. den Arbeitsgemeinschaften für Grundsicherung an Arbeitsuchende herausgegebenen Bildungsgutscheine können nur bei den so zertifizierten Bildungsträgern und -maßnahmen eingelöst werden.