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Synchronisationsverbot


SynchronisationsverbotNach Begriff suchen

Unter Synchronisationsverbot versteht man das gesetzliche Verbot, Arbeitsverträge für Zeitarbeitnehmer zeitlich mit der Dauer des bevorstehenden Einsatzes zu synchronisieren. In Frankreich beispielsweise ist dies nicht nur nicht verboten, sondern sogar Pflicht. In diesem Fall spricht man von einem Synchronisationsgebot. Durch die Hartz-Gesetze wurde das Synchronisationsverbot aufgehoben. Es gilt nunmehr, wie für alle anderen Arbeitnehmer auch, das Teilzeit und Befristungsgesetz.