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Dreiecksverhältnis


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Als Dreiecksverhältnis bezeichnet man das Zusammenspiel der Akteure innerhalb der Zeitarbeit. Hierzu gehören der Zeitarbeitnehmer (ZAN), das Zeitarbeitsunternehmen (ZUN) sowie das Kundenunternehmen (KU). Der ZAN schließt mit dem ZUN einen Arbeitsvertrag ab, der alle einschlägigen arbeitsrechtlichen Leistungen enthält. Der ZUN schließt wiederum mit dem KU einen Überlassungsvertrag ab, der den Einsatz des ZAN beim KU regelt. Arbeitgeber und Dienstherr des ZAN bleibt in jedem Fall das ZUN.