KONTAKT

iGZ-Bundesgeschäftsstelle
Erphostraße 56 | 48145 Münster
Tel. (02 51) 9 81 12-0
Fax (02 51) 9 81 12-29


iGZ-Hauptstadtbüro Berlin
Schumannstr. 17
10117 Berlin
Tel. (030) 280459-88
Fax: (030) 280459-90

info@ig-zeitarbeit.de

 

Arbeitszeitkonto


ArbeitszeitkontoNach Begriff suchen

Auf das Arbeitszeitkonto fließen die erarbeiteten Stunden, die über die monatliche Arbeitszeit hinausgehen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können in bestimmten Grenzen (2 Tage pro Monat; Grenzen: ¬21/+150 Stunden) Freizeit anordnen bzw. Freizeit beantragen, mit der Folge, dass dem Arbeitnehmer für den angeordneten/beantragten Freizeitausgleich die entsprechende Zahl der auf dem Konto befindlicher Stunden ausgezahlt wird. Der Guthabenstand auf dem Arbeitszeitkonto reduziert sich um die entnommene Stundenzahl. Für den Arbeitgeber ist das Arbeitszeitkonto ein wichtiges Instrument, um bezahlte Nichteinsatzzeiten zu verhindern. Der Arbeitnehmer kann sich auf diese Weise zusätzliche bezahlte freie Tage verschaffen, ohne das Urlaubskonto angreifen zu müssen.