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Abwerbeverbot


AbwerbeverbotNach Begriff suchen

Das Abwerbeverbot ist eine Vereinbarung zwischen einem Zeitarbeitnehmer und dem Zeitarbeitsun¬ternehmen, wonach der Wechsel des Zeitarbeitnehmers in einen Kundenbetrieb nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Zeitarbeitsunternehmen untersagt ist. Das Abwerbeverbot ist in Deutschland nicht zulässig.