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Leiharbeit


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Bei der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit, Personalleasing, Zeitarbeit) wird ein Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer, Zeitarbeitnehmer) von seinem Arbeitgeber (Verleiher, Zeitarbeitsunternehmen) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen. Bei der Formulierung zur Arbeitnehmerüberlassung entschied sich der Gesetzgeber für das Wort "Leiharbeit", das nicht nur diskriminierend ist, sondern auch die gesetzl. Vorgaben des BGB (§ 598) unterläuft, nach dem eine Leihe grundsätzlich kostenlos sein muss - die Zeitarbeitsbranche setzt sich intensiv dafür ein, die Wortwahl zu ändern.