KONTAKT

iGZ-Bundesgeschäftsstelle
PortAL 10 | Albersloher Weg 10
48155 Münster
Tel. (02 51) 32 26 2-0
Fax (02 51) 32 26 2-100


iGZ-Hauptstadtbüro Berlin
Schumannstr. 17
10117 Berlin
Tel. (030) 280459-88
Fax: (030) 280459-90

info@ig-zeitarbeit.de

Leiharbeit


LeiharbeitNach Begriff suchen

Bei der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit, Personalleasing, Zeitarbeit) wird ein Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer, Zeitarbeitnehmer) von seinem Arbeitgeber (Verleiher, Zeitarbeitsunternehmen) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen. Bei der Formulierung zur Arbeitnehmerüberlassung entschied sich der Gesetzgeber für das Wort "Leiharbeit", das nicht nur diskriminierend ist, sondern auch die gesetzl. Vorgaben des BGB (§ 598) unterläuft, nach dem eine Leihe grundsätzlich kostenlos sein muss - die Zeitarbeitsbranche setzt sich intensiv dafür ein, die Wortwahl zu ändern.