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Glossar: S
- SGBNach Begriff suchen
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Das deutsche Sozialgesetzbuch (SGB) ist die Kodifikation des Sozialrechts. 1969 hat der Gesetzgeber mit der Konzeption einer Zusammenfassung von zahlreichen Einzelgesetzen zu einem zusammenhängenden Gesetzeswerk begonnen. Das SGB enthält sowohl Regelungen über die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung, die früher in der Reichsversicherungsordnung kodifiziert waren, als auch über jene Teile des Sozialrechts, die als Leistungen staatlicher Fürsorge aus Steuermitteln finanziert werden.
- Stamm-MitarbeiterNach Begriff suchen
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Als Stamm-Mitarbeiter werden die Mitarbeiter in einem Kundenbetrieb bezeichnet, die dort angestellt sind. Das Prinzip des equal payment bzw. equal treatment orientiert sich an den Bedingungen, die für diese Stamm-Mitarbeiter mit vergleichbaren Aufgabengebieten gelten.
- SynchronisationsverbotNach Begriff suchen
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Unter Synchronisationsverbot versteht man das gesetzliche Verbot, Arbeitsverträge für Zeitarbeitnehmer zeitlich mit der Dauer des bevorstehenden Einsatzes zu synchronisieren. In Frankreich beispielsweise ist dies nicht nur nicht verboten, sondern sogar Pflicht. In diesem Fall spricht man von einem Synchronisationsgebot. Durch die Hartz-Gesetze wurde das Synchronisationsverbot aufgehoben. Es gilt nunmehr, wie für alle anderen Arbeitnehmer auch, das Teilzeit und Befristungsgesetz.





