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Glossar: K
- Klebe-EffektNach Begriff suchen
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Als KlebeEffekt wird die Übernahme von Zeitarbeitnehmern in den Kundenbetrieb beschrieben. Nach Branchenerfahrungen liegt dieser Wert bei einem Drittel. Das heißt, dass statistisch gesehen jeder dritte Zeitarbeitnehmer aufgrund seiner Tätigkeit vom Kundenbetrieb abgeworben wird. Dieser arbeitsmarktpolitische Effekt blieb auch der Politik nicht verborgen und sie versuchte sich diesen u.a. durch die Einrichtung der PersonalServiceAgenturen (PSA) zu Nutze zu machen. Diverse Konstruktionsmängel verhinderten jedoch, dass sich die PSA zu einem ähnlichen Erfolgsmodell wie die private Zeitarbeit entwickelten. Die Branche weist jedoch immer wieder darauf hin, dass arbeitsmarktpolitische Effekte ein positiver Nebeneffekt der Zeitarbeit sein könne, aber nicht ihre Hauptaufgabe darstellt.
- KonsolidierungNach Begriff suchen
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Konsolidierung oder Konsolidation (von lat. consolido, „fest machen“) bezeichnet: Die Sicherung (Festigung) etwas Bestehenden. Das Wesen der Konsolidierung ist das Zusammenfassen, Zusammenrücken, Verschmelzen von Dingen die zusammengehören, so dass unerwünschte, nicht passende oder kranke Dinge ausgeschieden werden und ein klareres und kompakteres Ganzes entsteht.
- KugNach Begriff suchen
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Konjunkturelles Kurzarbeitergeld (Kug) wird gewährt, wenn in Betrieben oder Betriebsabteilungen die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird. Die Voraussetzungen der §§ 169 bis 182 Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) müssen dabei erfüllt sein.
- KundenbetriebNach Begriff suchen
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Im Kundenbetrieb leisten die Zeitarbeitnehmer ihren Einsatz ab. Das Kundenunternehmen ist Vertragspartner des Zeitarbeitsunternehmens, das wiederum den Zeitarbeitnehmer unter Vertrag hat. Dieses rechtliche Zusammenspiel nennt sich Dreiecksverhältnis.
- KurzarbeitNach Begriff suchen
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Kurzarbeit ist im Arbeitsverhältnis ein Ausnahmezustand mit reduzierter Regelarbeitszeit. Sie soll Unternehmen als Möglichkeit dienen, bei schwieriger Wirtschaftslage Kündigungen zu vermeiden. Die Arbeitnehmer im Unternehmen arbeiten bei Kurzarbeit über einen gewissen Zeitraum hinweg weniger oder sogar überhaupt nicht. Der dadurch entstehende Verdienstausfall wird durch den Staat in gewisser Höhe ausgeglichen. Zuständig für diese Leistung ist in Deutschland die Bundesagentur für Arbeit, in Österreich der Arbeitsmarktservice.





