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Glossar: B

BAuANach Begriff suchen

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin berät als maßgebliche Ressortforschungseinrichtung des Bundes die Bundesregierung in allen Fragen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und der menschengerechten Gestaltung der Arbeitsbedingungen.

BDWiNach Begriff suchen

Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft - BDWi - steht für 26 Branchen der Dienstleistungswirtschaft, deren Berufsverbände sich im BDWi zusammengeschlossen haben. Er vertritt mehr als 100.000 Dienstleistungsunternehmen, die vor allem mittelständisch geprägt sind.

BetrVGNach Begriff suchen

Betriebsverfassung ist die grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und der von den Arbeitnehmern gewählten betrieblichen Interessenvertretung. Ihre Grundlage ist in Deutschland das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

BIPNach Begriff suchen

Das Bruttoinlandsprodukt gibt den Gesamtwert aller Waren und Dienstleistungen an, die innerhalb eines Jahres innerhalb der Landesgrenzen einer Volkswirtschaft hergestellt wurden und dem Endverbrauch dienen. Werden vom BIP die Abschreibungen abgezogen, ergibt sich das Nettoinlandsprodukt. Das BIP ist ein Maß für die wirtschaftliche Leistung einer Volkswirtschaft in einem bestimmten Zeitraum. Die Veränderungsrate des BIP dient als Messgröße für das Wirtschaftswachstum.

BMBFNach Begriff suchen

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ist ein Bundesministerium der Bundesrepublik Deutschland. Der Hauptsitz des Bundesministeriums befindet sich in den sogenannten Kreuzbauten in Bonn, ein zweiter Dienstsitz in Berlin. Die Ursprünge des Bundesministerium für Bildung und Forschung reichen bis in das Jahr 1955 zurück, als am 20. Oktober 1955 das Bundesministerium für Atomfragen gegründet wurde.

BVANach Begriff suchen

Das Bundesversicherungsamt (BVA) ist eine selbstständige deutsche Bundesoberbehörde. Es übt die Rechtsaufsicht über die Sozialversicherungsträger aus.

BANach Begriff suchen

Die Bundesagentur für Arbeit (BA, ehemals Bundesanstalt für Arbeit) ist der Verwaltungsträger der deutschen Arbeitslosenversicherung. Sie erbringt die Sozialleistungen am Arbeitsmarkt, insbesondere Leistungen der Arbeitsvermittlung und -förderung sowie finanzielle Entgeltersatzleistungen. Sie ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und Anstaltscharakter. Der Sitz der BA ist Nürnberg. Sie ist mit etwa 97.000 Mitarbeitern die größte Behörde in Deutschland und einer der größten Arbeitgeber des Bundes.

BAGNach Begriff suchen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) urteilt über die Anwendung des deutschen Arbeitsrechts und trägt durch seine Rechtsprechung zu dessen Weiterentwicklung wesentlich bei. Es ist das oberste Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit (im Sinne der Instanzen) und ist damit einer der fünf obersten Gerichtshöfe der Bundesrepublik in Deutschland. Seinen Sitz hat es auf dem ehemaligen Hornwerk der Zitadelle Petersberg in Erfurt. Als Behörde ist das Bundesarbeitsgericht dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstellt.

BGBNach Begriff suchen

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt als zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts die wichtigsten Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Es bildet mit seinen Nebengesetzen (z. B. Wohnungseigentumsgesetz, Versicherungsvertragsgesetz, Lebenspartnerschaftsgesetz) das allgemeine Privatrecht. Nach langjähriger Beratung in zwei Juristenkommissionen trat das BGB am 1. Januar 1900 durch Art. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) in Kraft (RGBl. I S. 195). Es war die erste Kodifikation im Privatrecht, die für das gesamte Reichsgebiet Gültigkeit besaß.

BGVNach Begriff suchen

Die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) sind die von den deutschen Berufsgenossenschaften erlassenen Unfallverhütungsvorschriften.
Sie werden in vier Kategorien eingeteilt:
* Kategorie A: Allgemeine Vorschriften und betriebliche Arbeitsschutzorganisation
* Kategorie B: Einwirkungen
* Kategorie C: Betriebsart und Tätigkeiten
* Kategorie D: Arbeitsplatz und Arbeitsverfahren
Die BG-Vorschriften stellen so genanntes autonomes Recht der Berufsgenossenschaften dar und sind für die Mitglieder der Berufsgenossenschaften verbindlich.

BMASNach Begriff suchen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist ein Bundesministerium der Bundesrepublik Deutschland. Das Ministerium, das früher Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hieß, ging zwischen 2002 und 2005 im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit auf. Bei der Regierungsbildung nach der Bundestagswahl 2005 wurde der Aufgabenbereich wieder neu zugeschnitten.

Bundesagentur für ArbeitNach Begriff suchen

Die Bundesagentur für Arbeit (BA, ehemals Bundesanstalt für Arbeit) ist der Verwaltungsträger der deutschen Arbeitslosenversicherung. Sie erbringt die Sozialleistungen am Arbeitsmarkt, insbesondere Leistungen der Arbeitsvermittlung und -förderung sowie finanzielle Entgeltersatzleistungen. Sie ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und Anstaltscharakter. Der Sitz der BA ist Nürnberg. Sie ist mit etwa 97.000 Mitarbeitern die größte Behörde in Deutschland und einer der größten Arbeitgeber des Bundes.

BUrlGNach Begriff suchen

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) wurde am 8. Januar 1963 verkündet und ergänzt als Mindestregelung die bis dahin allein und seither daneben bestehenden vielfältigen Einzelabsprachen zwischen den Tarifparteien für jede Branche und jedes Land. Zweck des Gesetzes ist der soziale Arbeitsschutz. Das Gesetz regelt lediglich, in welchem Umfang der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mindestens bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren hat. Nach § 2 sind davon alle Arbeiter, Angestellten und arbeitnehmerähnliche Personen erfasst.

BZANach Begriff suchen

Bundesverband Zeitarbeit