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Gesetzentwurf zur Verhinderung von Zeitarbeits-Missbrauch vorgelegt
iGZ begrüßt Entwurf zur Verhinderung von "Drehtüreffekten"
iGZ-Hauptgeschäftsführer RA Werner Stolz: "Der Gesetzentwurf ist eine vernünftige Basis, Umgehungstatbestände in der Zeitarbeit zukünftig zu vermeiden und bisherige Missbrauchs-Schlupflöcher zu schließen. Auf der anderen Seite bleibt die Flexibilität der Zeitarbeit erhalten und kann deshalb auch in Zukunft seine stabilisierende Wirkung für den Arbeitsmarkt entfalten".

Das Bundesarbeitsministerium hat jetzt einen Gesetzentwurf (zunächst noch in der Ressortabstimmung) vorgelegt, der verhindern soll, dass Unternehmen Beschäftigte zu Zeitarbeitsfirmen auslagern und dann über diesen Umweg zu geringerem Lohn die selbe Arbeit erledigen lassen. Es solle sichergestellt werden, dass die Arbeitnehmerüberlassung nicht „als Drehtür zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen missbraucht“ werden könne, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Auslagerung weiter möglich
Die Auslagerung von Arbeitnehmern in Zeitarbeit ist danach weiter möglich − sie müssen aber unter gleichen Bedingungen arbeiten wie die Stammbelegschaft. Gleichzeitig werden einige AÜG-Änderungen vorgeschlagen, die sich aus dem notwendigen Anpassungsbedarf an die EU-Richtlinie Zeitarbeit ergeben.
Gemeinsame Linie
Der Streit um den Mindestlohn der Zeitarbeitsbranche ist damit aber noch nicht gelöst. Hier müssten sich zunächst Gewerkschaften und Arbeitgeber auf eine gemeinsame Linie einigen, heißt es im Ministerium.
Nachfolgend das bisherige Medienecho auf den AÜG-Änderungsentwurf:





