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Arbeitgeberpräsident Dr. Hundt kritisiert FDP-Zeitarbeitspläne
Plädoyer für faire Tarifverträge und allgemeinverbindlichen Branchen-Mindestlohn
Agentur-Systeme der Arbeitnehmerüberlassung in Frankreich oder England sind nach Meinung des BDA-Chefs auf das Unternehmerprinzip in Deutschland ncht übertragbar.
Auszug aus dem Interview mit der Süddeutschen Zeitung:
SZ: Die Liberalen sind in Berlin auch durch einen anderen Vorschlag aufgefallen. Die FDP will einen Mindestlohn bei der Zeitarbeit verhindern, dafür sollen Zeitarbeiter nach einer Übergangsfrist denselben Lohn wie die Stammbelegschaft bekommen. Ist das denn eine gute Idee?
Hundt: Ich halte von allen Vorschlägen, welche die Zeitarbeit als Instrument der Flexibilisierung einschränken, gar nichts. Die Beschränkung der Möglichkeit, Entgelte und die Arbeitsbedingungen der Zeitarbeit durch eigene Branchentarifverträge regeln zu können, gehört dazu. Anders als in England oder Frankreich sind die Zeitarbeiter in Deutschland bei ihrer Zeitarbeitsfirma fest angestellt. In anderen Ländern werden sie nur in eine Firma vermittelt, und sobald sie dort nicht mehr benötigt werden, sind sie arbeitslos. In Deutschland ist die Bezahlung der Zeitarbeiter über Tarifverträge geregelt. Das ist fair und angemessen.
SZ: Und die Tarifverträge sollen der Maßstab für einen Mindestlohn sein?
Hundt: Ja. Es ist notwendig, einen flächendeckenden, tarifvertraglichen Mindestlohn für die Zeitarbeit auch auf Zeitarbeiter aus anderen europäischen Ländern zu erstrecken. Sonst besteht die Gefahr, dass mit Beginn der vollständigen Arbeitnehmerfreizügigkeit von Mai 2011 an Zeitarbeitnehmer aus Osteuropa für drei oder vier Euro die Stunde hierher verliehen werden. Die Branche geriete damit insgesamt in Verruf. Das ist eine existentielle Gefahr für die Zeitarbeit.
SZ: Die Branche ist doch schon in Verruf. Schlagzeilen hat zuletzt die Drogeriekette Schlecker gemacht, die Beschäftigte entlassen und über eine quasi hausinterne Leiharbeitsfirma zu schlechteren Bedingungen wieder beschäftigt hat.
Hundt: Solche Praktiken lehne ich entschieden ab. Sie wurden in den gerade abgeschlossenen, neuen Tarifverträgen der Zeitarbeitsbranche ausgeschlossen.
SZ: Arbeitsministerin Ursula von der Leyen hält das für nicht ausreichend. Sie will auch per Gesetz solche Missbrauchspraktiken verbieten.
Hundt: Das ist nicht nötig, weil die jetzt geltenden Tarifverträge Missbrauch verhindern. Wenn der Gesetzgeber in Zukunft Tarifverträgen ohne Missbrauchsklauseln vorbeugen will, sollte er sich an den tarifvertraglichen Regeln orientieren, aber auf keinen Fall zusätzliche Beschäftigungshürden aufbauen.
SZ: Schlecker hat aber durchaus zu Recht beklagt, dass er für eine Praxis gescholten wird, die in der Wirtschaft längst verbreitet ist.
Hundt: (Klopft zweimal auf den Tisch). Falls es so wäre, ist es gut, wenn wir das in den Tarifverträgen ausgeschlossen haben. Schlecker ist ein Selfmademan, ein erfolgreicher Unternehmer, trotzdem verurteile ich solche Praktiken. Aber er hat das ja inzwischen selbst korrigiert. (Süddeutsche Zeitung, 26.07.´10)





