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Prämiensystem für die Zeitarbeit
Richtlinien im August
Teilnahmeberechtigt am Prämienverfahren sind die Zeitarbeitsunternehmen, die eine besonders geringe Zahl an meldepflichtigen Arbeitsunfällen, Arbeitsunfallrenten und Todesfällen im Vergleich zur gesamten Zeitarbeitsbranche zu verzeichnen haben.

Konkret muss die Belastung mit den vorgenannten Versicherungsfällen 50% niedriger sein als im Durchschnitt der gesamten Branche. Maßgeblich sind nur die Zeitarbeitnehmer, die im gewerblichen Bereich eingesetzt werden. Der Vorstand kann auf Vorschlag des Präventionsausschusses zusätzliche Arbeitsschutzmaßnahmen festlegen, deren Durchführung und schriftlicher Nachweis dann Voraussetzung für die Auszahlung der Prämie wäre. Für die erstmals im Jahre 2011 auszuschüttende Prämie ist die Unfallbelastung im Jahre 2010 maßgeblich.
Richtlinie
Die Vertreterversammlung hat den Vorstand der VBG beauftragt, eine entsprechende Richtlinie zur Umsetzung des Prämienverfahrens zu erlassen. Der Vorstand wird darüber im August entscheiden. Die Mitglieder der Verbände werden über die Details des Prämienverfahrens informiert, sobald diese Entscheidung vorliegt.
Das Prämiensystem geht auf eine Initiative der drei Zeitarbeitsverbände AMP, BZA und iGZ zurück.(iGZ, 20.07.'10)



