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CGZP-Tariffähigkeit in dritter Instanz
BAG-Verhandlung am 14. Dezember 2010
Das Bundesarbeitsgericht tagt am Dienstag, 14. Dezember, ab 10.30 Uhr im Saal II/ III (großer Saal) des BAG in Erfurt am Hugo-Preuß-Platz 1. In den ersten beiden Instanzen hatten sowohl das Arbeitsgericht Berlin, als auch das Landesarbeitsgericht Berlin/ Brandenburg der CGZP die Tariffähigkeit abgesprochen.
Rückwirkende Ansprüche
Im Falle einer drittinstanzlichen Bestätigung dieser Entscheidungen sind die CGZP-Tarifverträge rückwirkend unwirksam - die Zeitarbeitnehmer, die nach diesen Tarifverträgen bezahlt wurden, hätten dann Anspruch auf Equal Pay. Außerdem müssten die Zeitarbeitsunternehmen, die CGZP-Tarifverträge angewendet haben, die Sozialversicherungsbeiträge für die nicht gezahlte Lohndifferenz für die vergangenen vier Jahre nachzahlen.





