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Mindestlohn für Zeitarbeit nimmt konkrete Formen an

29.06.2010

Ursula von der Leyen stellt Weg über Entsendegesetz in Aussicht

Zwischen Arbeitgebern und Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sind Meinungsverschiedenheiten aufgetreten. Es geht um die Frage, wie die Tarifeinheit in den Betrieben gesichert werden kann.

Zeitarbeit in Deutschland | Unternehmen für Zeitarbeit
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU).

Das Bundesarbeitsgericht hat das Tor für neue Konkurrenzkämpfe der Gewerkschaften geöffnet - Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will es wieder schließen. "Der Wille dazu ist da", versicherte sie heute nach einem Gespräch mit dem Vorstand der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Es gelte, das "hohe Gut des sozialen Friedens zu sichern". Auch wenn sie noch keine Details nannte, kam die Zusage bei den Arbeitgebern gut an. Denn bisher hatte sie nur eine "Prüfung" in Aussicht gestellt. (…)

Vorschlag erarbeitet

BDA und Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) hatten im Vorgriff darauf bereits einen Vorschlag erarbeitet, wie solche Machtkämpfe durch eine neue Gesetzesklausel eingedämmt werden könnten. Danach soll künftig im Zweifelsfall ein Vorrang für denjenigen Tarifvertrag gelten, dessen zuständige Gewerkschaft die meisten Arbeitnehmer im Betrieb vertritt. (…)

Mindestlohn

Konkrete Formen nehmen dafür nun Pläne an, einen Mindestlohn für Zeitarbeiter einzuführen: Abweichend von früheren Vorschlägen ihres Hauses stellte von der Leyen in Aussicht, dafür keinen ganz neuen Mechanismus zu erfinden, sondern den schon in anderen Branchen erprobten Weg über das Entsendegesetz zu gehen. Dies ist deshalb bedeutsam, weil damit die Tarifparteien der Zeitarbeitsbranche den Mindestlohn selber aushandeln - und keine externe Instanz. Nach Informationen des Handelsblatts gaben die Arbeitgeber dafür die Zusage, sich aktiv für einen tariflichen Mindestlohn einzusetzen. Dieser war zuvor mehrfach an Differenzen im Arbeitgeberlager gescheitert. (Handelsblatt, 28.06.´10)