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Mindestlohn für Elektrohandwerk vereinbart

11.05.2010

Allgemeinverbindlichkeit beantragt

Einen neuen Mindestlohn haben jetzt die IG Metall und der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) für die rund 317 000 Branchenbeschäftigten unterschrieben.

Zeitarbeit in Deutschland | Unternehmen für Zeitarbeit

Schrittweise wird der Lohn bis 2015 von derzeit 9,60 Euro auf 10,10 Euro im Westen sowie von 8,20 Euro auf 9,35 im Osten angehoben. Außerdem beantragten die Tarifparteien beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, den Mindestlohn für allgemeinverbindlich zu erklären.

Per Verordnung

Sollte sich der Tarifausschuss gegen den Antrag von IG Metall und ZVEH aussprechen, könnte die Bundesarbeitsministerin den Mindestlohn noch per Verordnung für allgemeinverbindlich erklären.  Gewerkschaft und ZVEH stellten den Antrag mehr als sieben Monate vor Ablaufen des alten Tarifvertrags, weil sie wegen der Allgemeinverbindlicherklärung mit einer längeren Diskussion rechnen. Ihr Ziel eines einheitlichen Mindestentgelts für West- und Ost-Deutschland hat die IG Metall nicht erreicht. Allerdings halbiert sich die Differenz von Ost- und Westlöhnen bis 2015 von 1,40 Euro auf 75 Cent pro Stunde.

Mindestlohn auch für Zeitarbeit

Allgemeinverbindlichkeit fordert die IG Metall auch für den kürzlich mit den Zeitarbeitgeberverbänden BZA und iGZ vereinbarten Mindestlohn.