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Mindestlohn für Zeitarbeit soll ins Entsendegesetz

04.05.2010

Neuer Anlauf von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften

Gewerkschaften und Arbeitgeber starten einen neuen Anlauf für eine Mindestlohn-Regelung in der Zeitarbeit.

Zeitarbeit in Deutschland | Unternehmen für Zeitarbeit

„Wir werden jetzt umgehend die Aufnahme der Branche in das Arbeitnehmerentsendegesetz sowie die Allgemeinverbindlichkeit der vereinbarten Mindestlöhne beantragen. Frau von der Leyen sollte ihrer Pflicht als Arbeitsministerin nachkommen und die entsprechende Verordnung rasch auf den Weg bringen“, sagte Ver.di-Chef Frank Bsirske gegenüber der PNP.

Abschlüsse

Bsirske verwies auf die jüngsten Lohnabschlüsse der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) mit den Arbeitgeberverbänden iGZ und BZA. Nach Verdi-Angaben werden von beiden Tarifverträgen circa 60 Prozent der 360 000 Beschäftigten der Branche erfasst. Gemeinsam mit iGZ und BZA wolle man jetzt die Erstreckung der vereinbarten Mindestlöhne von zunächst 7,60 Euro (West) und 6,65 Euro (Ost) auf die gesamte Branche beantragen. Ob der konkurrierende Arbeitgeberverband AMP, der vor kurzem mit den Christlichen Gewerkschaften einen neuen Tarifvertrag für die Zeitarbeit abgeschlossen hat, den Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit mitträgt, sei noch offen.

Mindestlohn-Sätze

Nach den Vereinbarungen von iGZ, BZA und DGB sollen die Mindestlohn-Sätze bis November 2012 auf 8,19 Euro (West) und 7,50 Euro (Ost) angehoben werden. Bsirske forderte darüber hinaus eine Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen für die Branche. „Missbrauch der Zeitarbeit nach dem Modell Schlecker darf sich nicht wiederholen“, sagte er. (...) - rb (Passauer Neue Presse, 04.05.´10)