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iGZ und die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit einigen sich auf neues Tarifwerk

03.05.2010

Auf Branchen-Mindestlohntarifvertrag verständigt - Klausel gegen Missbrauch

Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen und die DGB-Gewerkschaften haben am 30. April 2010 in Hannover nach intensiven Verhandlungsrunden einen neuen Tarifabschluss vereinbart. Die tarifvertraglichen Neuerungen treten am 01. Juli 2010 in Kraft und gelten bis zum 31.Oktober 2013.

Zeitarbeit in Deutschland | Unternehmen für Zeitarbeit
Die iGZ-Tarifkommission mit Holger Piening, Holger Dahl und RA Werner Stolz (v.r.) an der Spitze verhandelte bis Freitag früh.

Der Tarifvertrag sieht eine Erhöhung aller Entgeltgruppen in vier Schritten vor. Das Tarifniveau steigt insgesamt in der Entgeltgruppe 1 im Westen auf EUR 8,19 und im Osten auf EUR 7,50. Insoweit wurde den Flexibilitätsinteressen der Unternehmen und den Belangen der Zeitarbeitskräfte nach einer fairen Vergütung Rechnung getragen.

Branchen-Mindestlohntarifvertrag

Zusätzlich verständigten sich die Tarifparteien auf einen Branchen-Mindestlohntarifvertrag, der nach Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Ursula von der Leyen für allgemeinverbindlich erklärt werden soll. Nur diese Maßnahme ist geeignet, nach Herstellung der vollen EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit ab Mai 2011 die untersten deutschen Tarifstandards nicht zu unterlaufen.

Klausel gegen Missbrauch

Der iGZ und die DGB-Gewerkschaften haben desweiteren durch eine Tarifklausel den möglichen Missbrauch der Inanspruchnahme von Zeitarbeit eingeschränkt. Unternehmen, die zum Zwecke der Tarifumgehung Arbeitnehmer entlassen und über ein konzernangehöriges Zeitarbeitsunternehmen wieder auf ihrem ursprünglichen Arbeitsplatz einsetzen, soll ein Riegel vorgeschoben werden.

Einrichtung einer "Tarif-Güte-Stelle"

Die Tarifvertragsparteien unterstreichen die Notwendigkeit, für eine richtige und vollständige Anwendung der Tarifverträge Sorge zu tragen und begrüßen die diesbezüglich bereits bisher unternommenen Anstrengungen. Zur Verbesserung der Tarifanwendung vereinbaren die Tarifvertragsparteien die Schaffung einer gemeinsamen Einrichtung. Die nähere Ausgestaltung wird einer paritätisch besetzten Kommission übertragen.

Weiterbildung und Qualifizierung als Zukunftsaufgabe

Qualifizierung und Weiterbildung der Zeitarbeitnehmer sind zentrale Bestandteile für eine qualitative Weiterentwicklung der Zeitarbeit. Vor diesem Hintergrund beabsichtigen die Tarifvertragsparteien, bis spätestens Ende 2011 Möglichkeiten der tarifvertraglich verankerten Förderung von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen in den Unternehmen zu vereinbaren, um tragfähige und innovative neue Ansätze für die Branche zu finden.

Das gesamte Tarifvertragswerk wird auf der iGZ-Mitgliederversammlung am 5. Mai in Bonn vorgestellt und zur Abstimmung gestellt.

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