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LAG Berlin begründet mangelnde Tariffähigkeit der CGZP

12.03.2010

Entscheidungsgründe des Beschlusses jetzt vorgelegt

Fehlende soziale Mächtigkeit der CGZP ergibt sich nach Meinung des Landesarbeitsgerichtes aus der mangelnden Repräsentativität der Organisation, um einen angemessenen Interessenausgleich in der Zeitarbeitsbranche herbeiführen zu können.

Zeitarbeit in Deutschland | Unternehmen für Zeitarbeit
iGZ-Geschäftsführer Dr. Martin Dreyer.

Nachfolgend die ausführliche Begründung des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg. Die Rechtsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht ist wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen worden.

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