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Neuer Mindestlohn für Gebäudereiniger auf dem Weg
Tarifausschuss beim Bundesarbeitsministerium gab einstimmig grünes Licht
Für die 450.000 Gebäudereiniger im Innenbereich steigt der Mindestlohn im Westen von 8,15 Euro auf 8,40 Euro, im Osten von 6,58 Euro auf 6,83 Euro. Für Glas- und Fassadenreiniger steigt er auf 11,13 Euro im Westen und 8,66 Euro im Osten. Auch die Anhebung des Mindestlohns für 60.000 Dachdecker von 10,40 Euro auf 10,60 wurde vom Tarifausschuss gebilligt.
Damitdie neu vereinbarten Mindestlöhne in Kraft treten, muss sie Arbeitsministerin Ursula von der Leyen per Verordnung noch für allgemeinverbindlich erklären. Dies hatte sie für den Fall eines einstimmigen Votums zugesagt. Bundesweit waren im vergangenen Jahr 32.300 Betriebe im Gebäudereiniger-Handwerk tätig, die ihren rund 860.000 Beschäftigten sichere und tariflich abgedeckte Arbeitsplätze bieten. Die mehr als 2500 Mitgliedsbetriebe des Bundesinnungsverbandes generieren dabei rund 87 Prozent des Branchenumsatzes, ein ebenso großer Anteil der Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk. Diese Flexibilität und Innovationskraft der am Markt tätigen Unternehmer haben das Gebäudereiniger-Handwerk zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor und nicht zuletzt zu einem interessanten und sicheren Arbeitgeber gemacht. Der Gebäudereinigungsmarkt in Deutschland ist vorwiegend klein- und mittelständisch strukturiert. Das Betriebsspektrum reicht von kleinen Spezialanbietern, die mit einer Fachtätigkeit Nischen auf dem Reinigungs- und Dienstleistungsmarkt ausfüllen, bis zu großen Dienstleistungsunternehmen, die sämtliche Leistungen in und an Gebäuden anbieten. Die Unterhaltsreinigung, die immerhin noch knapp 78 Prozent des Gesamtumsatzes ausmacht, ist bereits zu 79 Prozent, die Fenster- und Glasreinigung gar zu 92 Prozent ausgelagert. Grund genug also für die Reinigungsbetriebe, durch die strukturierte Erweiterung ihrer Leistungsspektren zusätzliche Märkte zu erschließen.





