KONTAKT
iGZ-Bundesgeschäftsstelle
Erphostraße 56 | 48145 Münster
Tel. (02 51) 9 81 12-0
Fax (02 51) 9 81 12-29
iGZ-Hauptstadtbüro Berlin
Schumannstr. 17
10117 Berlin
Tel. (030) 280459-88
Fax: (030) 280459-90
DOWNLOADS
AKTUELLES
-
02.09.2010
-
01.09.2010
-
01.09.2010
-
31.08.2010
-
31.08.2010
-
30.08.2010
-
30.08.2010
-
27.08.2010
-
25.08.2010
-
24.08.2010
Hundt: Mindestlöhne dürfen keine Tarifverträge verdrängen
Arbeitgeber knüpfen Bedingung an Zustimmung
Die Arbeitgeber wollen neuen Mindestlöhnen nur zustimmen, wenn dadurch keine Tarifverträge mit geringeren Löhnen verdrängt werden. Zudem dürfe in einer Branche allenfalls für die unterste Lohngruppe eine Untergrenze festgelegt werden, erklärte Arbeitgeber-Präsident Dieter Hundt am Dienstag in Berlin.
Die Allgemeinverbindlichkeit eines tariflichen Mindestlohns auch für nicht tarifgebundene Firmen einer Branche müsse zudem von Arbeitgebern und Gewerkschaften gemeinsam beantragt werden. Nur wenn diese Bedingungen erfüllt seien, dürfe der Tarifausschuss beim Arbeitsministerium den Weg frei machen für weitere Branchen-Mindestlöhne.
Mindestlohn für 860.000 Gebäudereiniger wird erneuert
Damit dürften die Arbeitgeber bei der nächsten Sitzung des Tarifausschusses am 10. Februar grünes Licht geben für die Erneuerung des Mindestlohns im Gebäudereiniger-Handwerk. Die Kriterien seien in der Branche erfüllt, hieß es aus Arbeitgeberkreisen. Die Tarifparteien hatten sich im Oktober auf einen neuen Mindestlohn verständigt, der an die 2009 ausgelaufene Regelung anschließen soll. Damit er in Kraft tritt, muss ihn Arbeitsministerin Ursula von der Leyen per Verordnung für allgemeinverbindlich erklären. Abweichend vom Gesetz hatte die schwarz-gelbe Koalition aber vereinbart, dass vor einer Ministerentscheidung der ständige Tarifausschuss zustimmen muss. Dadurch verzögerte sich die Erneuerung des Mindestlohns.
Vetorecht
Über den mit je drei Vertretern der Gewerkschaften und der Arbeitgeber besetzten Ausschuss haben die Arbeitgeber somit praktisch ein Vetorecht. Die FDP, die Mindestlöhne im Grundsatz ablehnt, sicherte sich zudem eine Mitsprache im Kabinett. Ohne Zustimmung der FDP-Minister darf von der Leyen keinen Mindestlohn verordnen. Für die 450.000 Gebäudereiniger im Innenbereich steigt der Mindestlohn im Westen von 8,15 Euro auf 8,40 Euro und im Osten von 6,58 Euro auf 6,83 Euro. Für Glas- und Fassadenreiniger steigt er auf 11,13 Euro im Westen und 8,66 Euro im Osten. (Reuters, 02.02.10)



