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27.01.2012
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27.01.2012
BZA mit neuem DGB-Entgelttarifvertrag bis April 2012
Nun geht es in die Verhandlungsrunde mit dem iGZ
Annäherung der Entgeltstrukturen in der Zeitarbeitsbranche schafft gute Voraussetzungen für einen gemeinsamen Mindestlohn-Tarifvertrag im Hinblick auf die volle EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit ab Mai 2011.

Der Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. hat die Ergebnisse des neuen Entgelt-Tarifvertrages mit der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit beim DGB mitgeteilt: Nach zwei Jahren ohne Tariferhöhung soll es nun zum 01.05.2010 für die Zeitarbeitskräfte 2,5 Prozent mehr Lohn geben. In der untersten Entgeltgruppe EG 1 erhöht sich damit der aktuelle Tariflohn von 7,38 / 6,42 € (West/Ost) auf 7,56 € im Westen und 6,62 € im Osten. Zudem soll es eine Einmalzahlung von 80 € für die bisherigen Mitarbeiter geben, und ein Jahr später erhöht sich der Tariflohn erneut um 2,5 Prozent.
Nach den Absprachen wird jetzt der iGZ mit seinem Sozialpartner ebenfalls über einen Neuabschluss mit entsprechender Laufzeit bis Mitte 2012 verhandeln. Es ist zu erwarten, dass dieser Tarifabschluss mit ähnlichen Entgelten alsbald zustande kommen wird.
Aus AMP-Kreisen ist zu vernehmen, dass dort nicht nur über eine Erhöhung der untersten Entgeltstufe auf über 7,50 Euro diskutiert wird, sondern auch ab 1.7.2010 die bisherigen Möglichkeiten der Tariflohnabsenkung in der Probezeit bzw. den ersten vier Monaten der Beschäftigung abgeschafft werden soll. Insgesamt erhöhen sich durch die absehbare Annäherung der verschiedenen Entgeltstrukturen damit die Chancen auf eine Verständigung über einen gemeinsamen Branchenmindestlohn und eine überfällige Aufnahme der Zeitarbeit in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz.
Die Bereitschaft hierzu hatte unlängst der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Volker Kauder in der Diskussionsrunde „Maybrit Illner“ der als Gast geladenen iGZ-Bundesvorsitzenden Ariane Durian versichert.





