KONTAKT

iGZ-Bundesgeschäftsstelle
PortAL 10 | Albersloher Weg 10
48155 Münster
Tel. (02 51) 32 26 2-0
Fax (02 51) 32 26 2-100


iGZ-Hauptstadtbüro Berlin
Schumannstr. 17
10117 Berlin
Tel. (030) 280459-88
Fax: (030) 280459-90

info@ig-zeitarbeit.de

Stolz (iGZ): "Zeitarbeits-Chancen sind viel größer als die Risiken"

14.01.2010

Zeitarbeitsanalyse: viel Licht - wenig Schatten

"Der elfte Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen bei Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) demonstriert überzeugend, dass sich die Zeitarbeitsbranche zu einem nicht mehr weg zu denkendem Segment der deutschen Wirtschaft entwickelt hat", betont RA Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), angesichts des AÜG-Berichtsbeschlusses des Bundeskabinetts.

Zeitarbeit in Deutschland | Unternehmen für Zeitarbeit

AÜG-Bericht

Mit dem Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmer-überlassungsgesetzes (AÜG) kommt die Bundesregierung dem seit dem Inkrafttreten des AÜG im Jahr 1972 bestehenden Auftrag des Deutschen Bundestages nach, ihm regelmäßig über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zu berichten. Der 11. AÜG-Bericht stellt die Situation und Entwicklung der Zeitarbeit in den Jahren 2005 bis 2008 dar, berücksichtigt teilweise aber auch Entwicklungen im Jahr 2009.

Nun gelte es, allgemeinverbindliche Standards zu formulieren, um für kommende Aufgabenstellungen - wie etwa die volle EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 2011 - gewappnet zu sein. Aus Sicht des iGZ sei es etwa unabdingbar, das bisherige Erlaubnisverfahren zur Arbeitnehmerüberlassung entgegen einiger anders lautender Forderungen auch weiterhin zu praktizieren. "Das Erlaubnisverfahren trägt ist ein wirksames Mittel, unseriöse Anbieter vom Markt fernzuhalten sowie die Erlaubnis bei schwerwiegenden Verstößen zu widerrufen", unterstrich der iGZ-Hauptgeschäftsführer.

Bestätigung

Die im Bericht erwähnten Zahlen bestätigen dies laut Stolz: Hauptursachen für die Nichtverlängerung befristeter Erlaubnisse waren im Berichtszeitraum 2005 bis 2008 unter anderem die Nichtentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern sowie Auflagenverstöße. "Die Kontrolle der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung durch die Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit sind auch ein gewichtiges Instrument, um innerhalb der Zeitarbeitsbranche für faire Wettbewerbsbedingungen - und damit ebenfalls für eine vertrauensvolle Basis für Zeitarbeitnehmer - zu sorgen", erläutert Werner Stolz.

Position gefestigt

Damit werde nicht zuletzt auch die Position der Zeitarbeit als eine allgemein anerkannte Branche gefestigt. Laut BA habe die Einbindung der Zeitarbeitsbranche in ein branchenspezifisches Verbandswesen und die seit 2004 wirksamen gesetzlichen Deregulierungen zu einer Standardisierung der geschäftlichen Rahmenbedingungen geführt, Effekt: Die Zahl der jährlich widerrufenen Erlaubnisse hat sich halbiert. "Und das", so Stolz, "obwohl die Zahl der Erlaubnisneuanträge von Jahr zu Jahr gestiegen ist".

34 Prozent Zuwachs

2005 wurden 2265 Anträge gestellt, 2008 waren es 3648. Insgesamt stieg die Zahl der Verleiherlaubnisse in dieser Zeit von 11 953 auf 15 964 (+ 34 Prozent) - dem steht der Wegfall von 5096 Erlaubnissen gegenüber. "Der Bericht belegt außerdem, dass der Einsatz von Zeitarbeitnehmern in den Kundenunternehmen nicht zu einer erheblichen Verdrängung der Stammbelegschaften geführt hat", erklärt Werner Stolz angesichts der vorliegenden Fakten. Bei solchen Substitutionsstrategien handele es sich eher um prominente Einzelfälle als um ein Massenphönomen. Die Analyse zeige, so der Hauptgeschäftsführer, dass der Aufbau von Zeitarbeit in Kundenunternehmen oftmals auch mit einem Aufbau der Stammbelegschaft einher gehe.

Flexibilitätsfaktor

"Die Zahlen demonstrieren eindrucksvoll, dass die Zeitarbeitsbranche ihrer Aufgabe als Flexibilitätsfaktor der deutschen Wirtschaft vollkommen gerecht werde", stellt Stolz abschließend fest.

Dieser Artikel könnte Sie auch interessieren: