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Zeitarbeitsbranche beunruhigt
Konzerninterner Verleih einer Drogeriekette sorgt für Ärger
Die Zeitarbeitsbranche fürchtet strengere gesetzliche Regeln zur Arbeitnehmerüberlassung. (…) Hintergrund ist der Fall Schlecker. Die Gewerkschaft Verdi wirft der Drogeriekette schon länger vor, kleine Filialen zu schließen, den dortigen Beschäftigten zu kündigen und in neu eröffneten "XL-Märkten" stattdessen Mitarbeiter über das Zeitarbeitsunternehmen Meniar zu rekrutieren - zu Löhnen von bis zu 6,78 Euro in der Stunde.

Schlecker wies die Vorwürfe zurück: In vielen Fällen würden bis zu 13 Euro gezahlt. Dennoch teilte ein Sprecher von Schlecker am Montag mit, man werde die Zusammenarbeit mit der umstrittenen Leiharbeitsfirma auslaufen lassen. Mit dem Unternehmen sollten keine neuen Verträge abgeschlossen werden.
Genaue Prüfung
Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sagte am Montag: "Die Vorgänge bei der Firma Schlecker wird mein Ministerium genau prüfen." (…) Das Gesetz, das in Deutschland die Zeitarbeit regelt, wurde im Zuge der Hartz-Reformen liberalisiert, was der Branche einen ungeahnten Aufschwung bescherte. (…)
iGZ gegen generelles Verbot
Auch der Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen ist gegen ein generelles Verbot der konzerninternen Zeitarbeit. "Das wäre die viel zu große Keule", sagte ein Sprecher. Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, Hubertus Heil, sagte am Montag, die Union habe einen Mindestlohn für die Zeitarbeit seit geraumer Zeit verhindert und damit "genau dem Missbrauch Vorschub geleistet, den sie jetzt beklagt". Er verlangte, dass Leiharbeiter nach der Einarbeitung genauso viel verdienen sollten wie Stammkräfte. Von dieser Regel solle auch durch Zeitarbeitstarifverträge nicht mehr abgewichen werden können.
Begrenzung
Die konzerninterne Verleihung müsse zudem begrenzt werden. Auch Verdi betrachtet diese Form der Zeitarbeit mit Argwohn. In der Regel sei sie mit Nachteilen für die Mitarbeiter verbunden. Ministerin von der Leyen sagte, wenn sich herausstelle, dass es Schlupflöcher im Gesetz gebe, müsse es ergänzt werden. Die Kernfrage sei, ob Gesetze verletzt oder umgangen wurden. Eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit sagte am Montag, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verbiete eine Konstruktion wie im Fall Schlecker nicht (…). (Henrike Roßbach und Corinna Budras, FAZ, 12.01.´10)





