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Bundesagentur für Arbeit kann bei Schlecker-Zeitarbeit nichts tun

11.01.2010

Kontrollverfahren bietet keine Handhabe zum Eingreifen - Schlecker will nun bisherige Praxis ändern

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verbiete es nicht, Beschäftigte zu entlassen und sie von einer Zeitarbeitsfirma dann zu schlechteren Bedingungen zu entleihen, sagte eine BA-Sprecherin am Montag.

Zeitarbeit in Deutschland | Unternehmen für Zeitarbeit

Ein anderer Ansatzpunkt sei die Tariffähigkeit der christlichen Gewerkschaft, die mit der Zeitarbeitsfirma den Tarifvertrag geschlossen habe. "Solange nicht endgültig festgestellt ist, dass diese christliche Gewerkschaft nicht tariffähig ist, haben wir keine Handhabe, die Genehmigung zur Zeitarbeit zu entziehen", sagte die Sprecherin.

Der Rechtsstreit über die Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) zieht sich jedoch hin. Das Landesarbeitsgericht Berlin hatte die Kleingewerkschaft im Dezember für nicht tariffähig erklärt, womit die von ihr abgeschlossenen Tarifverträge ungültig würden. Gegen das Urteil hat die Gewerkschaft aber Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht eingelegt. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig. Die FTD berichtet heute: Die Drogeriekette Schlecker hält Lohndumping-Vorwürfe von Gewerkschaften und Politik für nicht nachvollziehbar - lenkt aber trotzdem ein. Um die Diskussion um die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern zu beenden, habe man beschlossen, "mit sofortiger Wirkung keine neuen Arbeitnehmerüberlassungsverträge mit der Firma Meniar mehr abzuschließen", teilte ein Sprecher mit. Zuvor hatte das Unternehmen gesagt, die Arbeitsbedingungen bei Meniar bewegten sich im Rahmen des allgemein Üblichen. "Von Niedriglöhnen oder gar Lohndumping kann vor diesem Hintergrund keine Rede sein".